
-
Argentinien erhält Hilfspakete in Höhe von zunächst bis zu 32 Milliarden Dollar
-
Gwinn warnt vor Frankfurt: "Werden loslegen wie die Feuerwehr"
-
Andrich: Leverkusen würde Wirtz-Abgang "überleben"
-
Nächste Pleite für Hasenhüttl: "Bundesliga ist einfach schwer"
-
Nerlinger: BVB und Inter entscheiden über Bayern-Saison
-
Grüne werfen Schwarz-Rot Versagen in Wohnungspolitik vor
-
Gesundheitszustand von Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro ist stabil
-
Argentinien erhält Hilfspakete in Höhe von insgesamt bis zu 32 Milliarden Dollar
-
Präsidentschaftswahl in Gabun nach Militärputsch gegen Familiendynastie
-
USA und Iran verhandeln im Oman über Teherans Atomprogramm
-
CDU-Verteidigungsexperte Kiesewetter forderte Drohnen für Bundeswehr
-
Merz spricht mit Nachbarländern über Zurückweisungen an deutschen Grenzen
-
Kanada und USA wollen Gespräche über neues Handelsabkommen im Mai beginnen
-
Unionsfraktionsvize Spahn fordert Umgang mit AfD "wie mit jeder anderen Oppositionspartei"
-
Bitterer Masters-Abschied: Langer verpasst Cut um Zentimeter
-
US-Richter erlaubt Abschiebung von pro-palästinensischem Aktivisten
-
Trump-Lager bleibt im Abschiebe-Streit um El Salvador hart
-
Doppelpack Xavi: Leipzig springt auf Champions-League-Platz
-
US-Sondergesandter Witkoff trifft in Russland erneut Putin - Trump macht Druck
-
Trump unterzieht sich erstem Gesundheits-Check-Up in zweiter Amtszeit
-
Matchball abgewehrt: Ingolstadt stoppt Haie-Serie
-
Sprecherin: Trump "optimistisch" über Einigung mit China in Zollstreit
-
Inklusive Eigentor: HSV patzt gegen Braunschweig
-
Billie Jean King Cup: Deutschland verpasst Finalrunde klar
-
Erdogan wirft Israel Torpedierung der "Revolution" in Syrien vor
-
Britische Regierung will Kontrolle über Stahlwerk von British Steel übernehmen
-
McLaren in Bahrain obenauf, Verstappen nach Pause abgeschlagen
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro mit starken Bauchschmerzen im Krankenhaus
-
Selenskyj spricht jetzt von "mehreren hundert" Chinesen in Ukraine-Krieg
-
VdK-Präsidentin Bentele warnt vor Leistungseinschränkungen im Pflegebereich
-
Debatte über Zukunft von British Steel: Abgeordnete müssen Osterurlaub unterbrechen
-
Baskenland: Schachmann wahrt Chancen vor schwerer Schlussetappe
-
Wahl von Merz zum Bundeskanzler soll am 6. Mai stattfinden
-
Vorerst kein V10: Motoren-Regeln für 2026 bleiben bestehen
-
Ukraine-Gespräche: US-Sondergesandter Witkoff trifft in Russland erneut Putin
-
Chef von US-Großbank warnt vor Wirtschafts-"Turbulenzen"
-
Klimaschutz im Koalitionsvertrag: Fridays for Future fordert mehr Anstrengungen
-
Terror-Experte Neumann legt Plan für zwölfköpfigen nationalen Sicherheitsrat vor
-
Bewährungsstrafen für Soldaten wegen Diebstahls bei Bundeswehr in Schleswig-Holstein
-
Le-Pen-Urteil wegen Veruntreuung: Zwölf Verurteilte gehen in Berufung
-
Kommandeurin von US-Stützpunkt auf Grönland nach Vance-Besuch gefeuert
-
"Im Moment kein Thema": Hoeneß schließt Wirtz-Transfer aus
-
Gewaltverbrechen im Westerwald: Verdächtiger weiter auf der Flucht
-
Tötung von 44-Jährigem in Gelsenkirchen: Polizei sucht mit Fotos nach Jugendlichen
-
Mitgliedsländer der Seeschiffahrts-Organisation stimmen für weltweites CO2-Preissystem
-
Zweiter Fahrer nach tödlichem Raserunfall in Ludwigsburg in Haft
-
Verfassungsschutzbericht: Bayerns Innenminister Herrmann sieht verschärfte Lage
-
Billie Jean King Cup: Deutschland verpasst Finalrunde
-
Treffen in Brüssel: Europäische Verbündete sagen Ukraine weitere Militärhilfe zu
-
Kanadischer Student in bayerischem Höllental tödlich verunglückt

Karlsruhe verhandelt Ende Juni über Hinweis auf Legasthenie in Abiturzeugnis
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Ende Juni in Karlsruhe mündlich über die Frage, ob das Abiturzeugnis einen Hinweis auf Prüfungserleichterungen wegen Legasthenie enthalten darf. Den Verhandlungstermin setzte das Gericht am Mittwoch auf den 28. Juni fest. Es geht um die Verfassungsbeschwerden dreier Abiturienten aus Bayern. (Az. 1 BvR 2577/15 u.a.)
Ihnen allen wurde ärztlich bescheinigt, dass sie Legasthenie haben. Das ist eine Lese- und Rechtschreibstörung. Bei der Abiturprüfung wurde deshalb ihre Rechtschreibleistung im Fach Deutsch und teilweise auch in Fremdsprachen nicht bewertet. Die Schulverwaltung vermerkte das in den Abiturzeugnissen.
Dagegen zogen die Abiturienten vor Gericht. Die Fälle gingen bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses entschied 2015, dass die Abiturienten keinen Anspruch auf Streichung des Hinweises im Abiturzeugnis hätten.
Gegen diese Entscheidung wandten sich die Abiturienten mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilte, bemängeln sie Verstöße gegen das Verbot der Benachteiligung von behinderten Menschen und gegen die prüfungsrechtliche Chancengleichheit.
E.Schubert--BTB