Berliner Tageblatt - Göttinger Professor erneut wegen Nötigung in sexualisierter Form vor Gericht

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Göttinger Professor erneut wegen Nötigung in sexualisierter Form vor Gericht
Göttinger Professor erneut wegen Nötigung in sexualisierter Form vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

Göttinger Professor erneut wegen Nötigung in sexualisierter Form vor Gericht

Ein 59-jähriger Universitätsprofessor muss sich seit Mittwoch erneut wegen der Nötigung von Studentinnen und Hochschulmitarbeiterinnen in sexualisierter Form vor dem Landgericht im niedersächsischen Göttingen verantworten. Dem Dozenten wird laut Anklageschrift vorgeworfen, in den Jahren 2014 bis 2017 drei ihm dienstlich unterstellte Frauen jeweils mehrfach mit einem Bambusstock oder der flachen Hand auf das Gesäß geschlagen zu haben, "um sich sexuell zu erregen".

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Außerdem soll er die Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen der Universität Göttingen "in sexuell motivierter Weise" an weiteren Körperstellen berührt haben. Wegen der Vorfälle verurteilte das Landgericht Göttingen den Mann bereits 2022 zu elf Monaten Haft auf Bewährung. Diese Entscheidung hob der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr aber teils auf und ordnete eine neue Verhandlung an. Dafür wurden zunächst Termine bis zum Freitag kommender Woche angesetzt.

Das Verwaltungsgericht in Göttingen stufte den Dozenten in einem gesonderten Disziplinarverfahren im Oktober vergangenen Jahres wegen des teils schon viele Jahre zurückliegenden Geschehens für fünf Jahre um zwei Besoldungsgruppen zurück. Das Gericht sah entsprechende Vorwürfe aus dem Zeitraum von 2006 bis 2017 in dem von der Universität gegen den Beamten angestrengten Verfahren samt eigener Beweisaufnahme mit 19 Zeuginnenvernehmungen als erwiesen an.

In diesem Verfahren ging es laut Disziplinarklage der Universität um mehr als 40 Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, von denen das Gericht am Ende aber nur einen Teil als erweisen ansah. Es kam aber gleichwohl zu der Feststellung, dass der Professor Studentinnen und Mitarbeiterinnen über Jahre hinweg durch Worte und Berührungen "in sexualisierter Weise belästigt" habe. In sechs Fällen sei die Schwelle zu sexuellen Belästigung überschritten gewesen. Er habe die Betroffenen "in ihrer Würde verletzt".

H.Seidel--BTB