
-
Blondie-Schlagzeuger Clem Burke im Alter von 70 Jahren gestorben
-
USA: Supreme Court setzt Rückkehr von irrtümlich abgeschobenem Salvadorianer aus
-
Gesundheitsministerium: Drei Tote bei israelischen Angriffen im Südlibanon
-
Trump lehnt Zoll-Pause ab - US-Börsen bleiben auf Achterbahnkurs
-
US-Präsident Trump: Direkte Gespräche mit Teheran am Samstag
-
Streit um irrtümlich abgeschobenen Salvadorianer landet bei oberstem US-Gericht
-
Frankreich, Ägypten und Jordanien wollen Kontrolle der Autonomiebehörde über Gazastreifen
-
Robert De Niro wird im Mai in Cannes mit Goldener Ehrenpalme ausgezeichnet
-
Trump heizt Zollkonflikt mit China an: Drohung mit neuen Aufschlägen von 50 Prozent
-
Rechtsstreit verloren: Keine Sozialversicherung für belgischen Prinzen Laurent
-
Trump trifft Netanjahu - Pressekonferenz abgesagt
-
Trumps Zollpolitik: Europas Börsen schließen deutlich im Minus
-
Nach Trumps Zöllen: Mexikos Präsidentin schließt Zölle auf US-Importe nicht aus
-
Trump-Zölle: Kritik von US-Wirtschaftsbossen wächst
-
IStHG bestätigt Entschädigungszahlungen an Opfer der ugandischen LRA-Miliz
-
Trump droht China mit weiteren Zoll-Aufschlägen von 50 Prozent
-
Passagierschiff havariert vor Kühlungsborn und droht zu sinken
-
Weitere Umfrage sieht AfD gleichauf mit Union - Linke schließt zu Grünen auf
-
Papst spendet vier Krankenwagen zum Einsatz an Front in der Ukraine
-
Obduktion in Münster: Tod von Lastwagenfahrer keine Folge von Flucht vor Polizei
-
Meniskusriss: Saisonaus für Schlotterbeck
-
Langjährige Haftstrafen nach Tötung von 26-Jährigem an Berliner U-Bahnhof
-
Boeing wendet US-Zivilprozess zu Absturz in Äthiopien 2019 durch Vergleich ab
-
BGH bestätigt Schuldspruch gegen früheren Lokalpolitiker wegen Sexualdelikten
-
Turbulenzen an der Wall Street - Trump gibt Durchhalteparolen aus
-
Gericht: Verurteilte KZ-Sekretärin Irmgard F. im Alter von 99 Jahren gestorben
-
Deutsche Klimaaktivistin erhält zweijähriges Aufenthaltsverbot in Österreich
-
Börsencrash: Verbraucherorganisation rät von "übereilten" Aktienverkäufen ab
-
IEA empfiehlt zum Gelingen der Energiewende niedrigere Verbraucherpreise
-
Liebesbetrug und Geldwäsche: Prozess gegen nigerianische Mafia in München
-
Polizei findet 35 Kilogramm Pyrotechnik bei Jugendlichen im Allgäu
-
Algerier wegen Anschlags in Lyon mit 15 Verletzten zu Haft verurteilt
-
180 bis 950 Euro: Bewerbung für Finaltickets ab sofort möglich
-
Dutzende tote Nutztiere auf Hof in Baden-Württemberg gefunden
-
Gipfel in Kairo: Frankreich und Ägypten fordern Rückkehr zu Waffenruhe im Gazastreifen
-
Tödlicher Unfall mit E-Scooter in Saarbrücken: Bewährungsstrafe für Autofahrer
-
Geschäftsklima: Stimmung unter Selbstständigen hellt sich auf
-
Krisentreffen in Berlin: Scholz berät mit Chefs von Union und SPD über US-Zölle
-
Roter Halbmond wirft israelischen Soldaten Tötungsabsicht bei Schüssen auf Rettungskräfte vor
-
Vater getötet und nach Italien gebracht: Sohn soll dauerhaft in Psychiatrie
-
Sechs Kläger gewinnen Daten-Prozess gegen Facebook-Mutter Meta in Berlin
-
Vierjähriger in Nordrhein-Westfalen fährt mit Auto durch Zaun auf Spielplatz
-
Westerwald: 61-Jähriger soll dreiköpfige Familie ermordet haben - Täter noch flüchtig
-
Urteil: Meist kein Schadensersatz bei verspäteter Auskunft des Arbeitgebers
-
Verbraucherstimmung hellt sich im April leicht auf - Niveau bleibt niedrig
-
Fund von Frauenleiche in Wesel: Ermittlungen gegen 38-Jährigen nach Gewaltverbrechen
-
Innenministerium spricht sich für Zivilschutz-Übungen an Schulen aus
-
Gewaltverbrechen im Westerwald: 61-Jähriger als mutmaßlicher Täter identifiziert
-
Deutsche Umwelthilfe: LNG-Terminals so wenig ausgelastet wie nie
-
Künstler Gerhard Richter: DDR-Frühwerk in Dresden teilweise freigelegt

Eltern und ihre Kinder erhalten mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens
Ehepaare und ihre Kindern haben künftig mehr Freiheiten bei der Wahl ihres Nachnamens. Das neue Namensrecht wurde am Freitag vom Bundesrat abschließend gebilligt. Unter anderem können Eheleute damit künftig einen Doppelnamen als Familiennamen führen.
Das neue Gesetz soll das aus Sicht der Bundesregierung bisher im internationalen Vergleich restriktive deutsche Namensrecht liberalisieren. Durch die Möglichkeit eines Doppelnamens als Familiennamen müssen sich Eheleute künftig nicht mehr für einen der beiden Nachnamen entscheiden. Der Name kann dann auch zum Geburtsnamen eines Kindes werden. Im Regelfall sollen die Namen durch einen Bindestrich verbunden werden.
Bisher war in der Regel nur zulässig, dass der Ehepartner oder die Ehepartnerin, deren Nachname nicht zum Familiennamen gewählt wurde, den eigenen bisherigen Namen zusätzlich zum Familiennamen tragen kann. Dieser wurde aber bislang nicht Teil des offiziellen Familiennamens.
Für die Kinder von Ehepaaren soll es künftig auch leichter möglich sein, im Falle einer Scheidung der Eltern den Nachnamen zu ändern. Das minder- oder volljährige Kind soll frei den Namen desjenigen Elternteils annehmen können, bei dem es überwiegend lebt oder den Namen des anderen Elternteils ablegen können. Dies war bisher mit hohen Hürden verbunden.
Eltern können zudem ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt. Scheidungs- und Stiefkinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater für sich übernehmen. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln.
Das Gesetz berücksichtigt auch besondere namensrechtliche Traditionen von ethnischen Minderheiten. Das Gesetz zielt etwa auf Minderheiten ab, in deren Kulturkreisen Familiennamen traditionell nach dem Geschlecht abgewandelt werden. Damit ist beispielsweise für die sorbische Volksgruppe die Anfügung der Endung "-owa" und "-ina" bei Frauen möglich.
Auch die friesische Minderheit bekommt neue Möglichkeiten, ihre Tradition und Herkunft in abgeleiteten Namen abzubilden - etwa der Nachname "Jansen", wenn der Vorname des Vaters "Jan" lautet. Auch Namensgebungen nach dänischer Tradition, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen berücksichtigen, sind möglich. Entgegen der Tradition können dabei jeweils auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden.
K.Brown--BTB