- Mehr als 70 Verbände fordern schnelle Liberalisierung des Abtreibungsrechts
- Trotz Waffenruhe Verletzte im Südlibanon - Libanesische Armee baut ihre Präsenz aus
- Richter lehnt Freilassung von US-Rapper Sean "Diddy" Combs auf Kaution erneut ab
- "Neue Wege": Schumacher nicht mehr Formel-1-Ersatz bei Mercedes
- Umfrage: Viele Kommunen arbeiten bei Flüchtlingsunterbringung "im Krisenmodus"
- Würzburger Oberbürgermeister Schuchardt wird Hauptgeschäftsführer des Städtetags
- Nützlich für Forstwirtschaft: Holzwespen-Schlupfwespe ist Insekt des Jahres 2025
- Viereinhalb Jahre nach Mord an Pastor in Berlin: Prozess gegen 30-Jährigen
- Berichte von Gewalt: VfB nach abgebrochener Fan-Anreise empört
- Überzogene Kontrollen: UEFA untersucht BVB-Beschwerde
- CDU-Politiker Kiesewetter: Deutschland ist für Russland "längst Kriegsziel"
- Russischer Botschafter wegen Ausweisung von ARD-Mitarbeitern einbestellt
- EU-Millionenbuße gegen Pierre Cardin und deutschen Partner
- Nachtfalter Spanische Flagge ist Schmetterling des Jahres 2025
- Jugendlicher wegen islamistischem Anschlagsplan in Rheinland-Pfalz verhaftet
- Krise bei Northvolt: Schweden fordert Hilfe aus Brüssel für Batterieproduktion
- UN-Artenschutzkonferenz COP16 geht im Februar in zweite Runde
- Neue Erkenntnisse: Palliativarzt aus Berlin soll acht Patienten ermordet haben
- Umfrage: Sicherheitsgefühl von Juden in Deutschland seit Hamas-Überfall gesunken
- Hunderte Kilo Heroin nach Deutschland geschmuggelt: Verdächtiger in Albanien gefasst
- Polizei Bremen entdeckt Einbrecher unter Wäscheberg
- Nachholeffekte nach Pandemie: Fälle von Scharlach bei Kindern stark gestiegen
- Lagarde fordert Verhandlungen über Zölle mit Trump statt Vergeltungsstrategie
- EU-Staaten prüfen Sanktionen gegen russische "Schattenflotte"
- Filmstar Theron stellt Instagram-Account einen Tag Aids-Aktivistin zur Verfügung
- Versicherer: Millionenschäden durch brennende Adventskränze und Weihnachtsbäume
- Nachfrage nach Arbeitskräften sinkt - Kurzarbeit nimmt zu
- "Besonderes Spiel": Kiel gelobt vor Nordduell Besserung
- Bundesverfassungsgericht billigt Gewinnabschöpfung für Strompreisbremse
- CDU-Politiker Frei fordert Vorratsdatenspeicherung als Sofortmaßnahme nach Wahl
- Urteil: Rheinland-Pfälzerin muss trotz Adressänderung Rundfunkbeitrag zahlen
- FDP-Chef Lindner dringt auf Bundestagsbeschluss zu Steuerentlastungen
- Bitkom-Umfrage: Vielen läuft die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu langsam
- Bauministerin Geywitz will Heizungsgesetz "grundsätzlich überarbeiten"
- Israelische Armee warnt Libanesen bis auf Weiteres vor Rückkehr in Süden des Landes
- Verfassungsschutz sieht "abstrakt hohes Gefährdungspotenzial" auf Weihnachtsmärkten
- Behörden: Hunderttausende in der Ukraine nach russischen Luftangriffen ohne Strom
- Leichter Anstieg von Studierenden - Zuwachs vor allem bei Fachhochschulen
- Grünen-Politiker von Notz: Deutschland muss besser auf Sabotageakte reagieren
- Anteil der Onlineshopper unter Älteren in vergangenen Jahren deutlich gestiegen
- Stimmabgabe bei Wahl in Namibia wegen logistischer Probleme verlängert
- Wegen gefährlichen Eingriffs in Verkehr: Durchsuchung bei Thüringer Polizisten
- Ifo: Bei Unternehmen sinken die Neueinstellungen - Kurzarbeit steigt
- Flugstreichungen, Stromausfälle und drei Tote bei Rekord-Schneefall in Südkorea
- NHL: Seider-Assist in der Overtime - auch Stützle stark
- Meta-Chef Zuckerberg besucht Trump in Mar-a-Lago in Florida
- Vor NBA-Duell: Schröder und Wagner siegen im Gleichschritt
- "Sehr krasser Fight": BVB fordert die Bayern heraus
- Trump will sich mit Mexikos Präsidentin auf Migrations-Stopp geeinigt haben - Sheinbaum widerspricht
- Kaution für US-Rapper Sean "Diddy" Combs erneut abgelehnt
Lehrermangel: Gericht stoppt Zwangsversetzung von Lehrkräften aus dem Münsterland
Um akuten Personalmangel an Schulen zu bekämpfen, hatten zahlreiche Lehrkräfte aus dem Münsterland zeitweise an andere Schulen versetzt werden sollen: Nun hat das Verwaltungsgericht Münster das Prozedere im Eilverfahren vorerst gestoppt. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, erkannte es Mängel bei der Art und Weise, wie die Auswahl der betroffenen Lehrer zustande kam. Auch ein teilweise eingesetztes Losverfahren sei für die Auswahl nicht geeignet gewesen.
Mit seinen Beschlüssen gab das Gericht den Eilanträgen zweier Lehrkräfte gegen eine Abordnungsverfügung der Münsteraner Bezirksregierung statt. Diese hatte den Angaben zufolge im Juni und Juli eine Vielzahl von Grundschullehrern in Münster und Umgebung für die Dauer von zwei Jahren an Grundschulen im Emscher-Lippe-Raum abgeordnet. Dort hätten vor allem in Gelsenkirchen, Bottrop und Recklinghausen Personallücken geschlossen werden sollen. Um die abgezogenen Lehrkräfte zu ersetzen, sollten wiederum Gymnasiallehrer aus der Region an die münsterländischen Grundschulen versetzt werden - ebenfalls für zwei Jahre.
Rund ein Dutzend Lehrkräfte aus Münster und Umgebung klagten gegen diese Abordnung. Die Eilanträge einer Grundschullehrerin und eines Gymnasiallehrers hatten nun Erfolg, erklärte das Gericht weiter. Über die übrigen Eilanträge soll noch entschieden werden.
Hintergrund für die Entscheidung des Gerichts war demnach, wie das Auswahlverfahren zustande kam. Demnach sollte die jeweilige Schulleitung nach Anweisung der Bezirksregierung die anzuordnenden Lehrer selbst benennen. Diese Aufforderung hätte laut Gericht so aber nicht ergehen dürfen.
Vielmehr hätten die Grundschulen nur all diejenigen Grundschullehrer benennen können, die für die Abordnung grundsätzlich in Betracht kämen, ohne den Unterricht an der eigenen Schule zu gefährden. Aus diesem größeren Kreis an Grundschullehrern hätte die Bezirksregierung eine Ermessensentscheidung nach gleichen Maßstäben treffen müssen.
Zudem stellte das Gericht fest, dass auch ein zum Teil eingesetztes Losverfahren an den Schulen nicht sachgerecht gewesen sei. Denn hier sei unklar, welche Lehrkräfte überhaupt in das Losverfahren einbezogen worden sind und ob das Losverfahren korrekt durchgeführt wurde.
Zu einer vergleichbaren Begründung kam das Gericht demnach auch in Bezug auf den Eilantrag des Gymnasiallehrers. Gegen die Beschlüsse vom Dienstag kann Beschwerde eingelegt werden.
H.Seidel--BTB