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JOSIP HEIT UND GSB DEUTSCHLAND SCHLIESSEN VERGLEICH MIT STAATLICHEN WERTPAPIERAUFSICHTSBEHÖRDEN
Josip Heit, der Vorstandsvorsitzende der GSB Gold Standard Corporation AG (GSB Deutschland), GSB Deutschland und verbundene Unternehmen, Marken sowie Plattformen haben einen Vergleich geschlossen, um die zivilrechtlichen Ermittlungen der Wertpapieraufsichtsbehörden der US-Bundesstaaten Alabama, Arizona, Arkansas, Georgia und Texas beizulegen, wie seine Anwälte am heutigen Montag, 09. September 2024 offiziell bekannt gaben.
Im Rahmen des Vergleichs verpflichten sich Herr Heit und die GSB-Unternehmen - ohne zuzugeben oder zu bestreiten, dass sie gegen das Gesetz verstoßen haben oder es sich bei einem von den GSB-Unternehmen angebotenen Produkt um ein Wertpapier handelt - dazu, in den Vergleichsstaaten keine nicht registrierten Wertpapiere mehr anzubieten oder zu verkaufen.
Als Teil des Vergleichs werden die Vergleichsstaaten alle früheren Anschuldigungen wegen angeblichen Betrugs oder angeblich unlauterer Praktiken zurückziehen, sagten Avi Perry und Alex Spiro, Partner bei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP, die als Anwälte von Herrn Heit und GSB Deutschland fungierten.
Es werden keinerlei Geldstrafen verhängt. Stattdessen haben sich Herr Heit und die GSB-Gesellschaften bereit erklärt, alle berechtigten US-Kunden in den Vergleichsstaaten zu entschädigen. Ein unabhängiger Schadensverwalter, AlixPartners, LLP, wird die Ansprüche der Kunden entgegennehmen, um die Berechtigung zur Entschädigung zu bestimmen. Weitere Informationen über das Schadenersatzverfahren werden in Kürze bekannt gegeben. „Wir begrüßen diesen Vergleich“, sagte Josip Heit, Vorsitzender von GSB Deutschland.
„Wir verpflichten uns, alle berechtigten Kunden im Rahmen des Schadenersatzverfahrens zu entschädigen. Unsere Kunden stehen immer an erster Stelle. Der Schutz der Marke, unseres Rufs und unserer Kunden hat für uns oberste Priorität.“
„Seit Beginn dieser Angelegenheit war es unser Ziel, eine Einigung im Sinne unserer Kunden zu erzielen“, fügte Herr Heit hinzu. „Als Vorsitzender bin ich stolz auf dieses Ergebnis. Wir haben in vollem Umfang mit den Ermittlungen der US-Bundesstaaten kooperiert und arbeiten mit unseren Anwälten zusammen, um sicherzustellen, dass alle künftigen US-Geschäfte alle geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllen.“
„Dieser Vergleich - der keine Geldstrafe vorsieht und alle Betrugsvorwürfe zurückzieht - ist ein wichtiger Meilenstein für Herrn Heit und seine Unternehmen“, so Perry und Spiro von Quinn Emanuel. „Wir freuen uns, dass wir diese Angelegenheit mit einer mehrstaatlichen Lösung zu einem erfolgreichen Abschluss bringen können“.
Der Vergleich wird nach Abschluss des Klageverfahrens rechtskräftig. Neben Alabama, Arizona, Arkansas, Georgia und Texas erhalten auch andere Bundesstaaten die Möglichkeit, sich dem Vergleich zu den gleichen Bedingungen anzuschließen.
Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan, LLP ist eine Anwaltskanzlei mit mehr als 1.000 Anwälten, die größte der Welt, die sich ausschließlich auf Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren in der Wirtschaft spezialisiert hat und 34 Niederlassungen weltweit unterhält. In Umfragen unter großen Unternehmen auf der ganzen Welt wurde sie bereits dreimal zur „gefürchtetsten“ Anwaltskanzlei der Welt gewählt. Die Anwälte der Kanzlei haben über 2.500 Fälle verhandelt und 86 % davon gewonnen. Bei der Vertretung von Beklagten führt die Prozesserfahrung von Quinn Emanuel zu besseren Vergleichen oder Verteidigungsurteilen. Bei der Vertretung von Klägern haben die Anwälte von Quinn Emanuel Urteile und Vergleiche im Wert von fast 80 Milliarden Dollar erwirkt. Quinn Emanuel hat außerdem sieben Geschworenenurteile in neunstelliger Höhe, vier Geschworenenurteile in zehnstelliger Höhe, 51 Vergleiche in neunstelliger Höhe und 20 Vergleiche in zehnstelliger Höhe erzielt.
Quinn Emanuel wurde von der BTI Consulting Group in ihrem jährlichen Leitfaden „Most Feared Law Firms in Litigation“ (Gefürchtete Anwaltskanzleien in Rechtsstreitigkeiten) dreimal zur gefürchtetsten Anwaltskanzlei Nr. 1 ernannt. In diesem Leitfaden nennen Unternehmensjuristen 46 Kanzleien, von denen sie sich bei Rechtsstreitigkeiten fernhalten wollen. The American Lawyer bezeichnete Quinn Emanuel als Top-Kanzlei für Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums in den USA und als eine der sechs besten Kanzleien für Handelsstreitigkeiten in den USA. Die britische Rechtszeitschrift The Lawyer ernannte uns zur „International Firm of the Year“. Law360 hat uns erst kürzlich zu den „Praxisgruppen des Jahres“ in den Bereichen Bankwesen, Sammelklagen, internationale Schiedsgerichtsbarkeit und Gerichtsverfahren gewählt.
Managing IP zeichnete uns zweimal als „Best ITC Litigation Practice“ aus und ehrte uns mit dem „Patent Contentious West“-Preis. Legal Business hat uns dreimal zur „US Law Firm of the Year“ ernannt, und unsere deutschen Büros wurden von JUVE, Deutschlands renommiertester juristischer Fachzeitschrift, zweimal als „IP Litigation Firm of the Year“ und „Patent Litigation Firm of the Year“ ausgezeichnet. Global Investigations Review, eine führende juristische Fachzeitschrift für weltweite Wirtschaftsermittlungen, ernannte uns zur „Most Impressive Investigations Practice of the Year“.
Global Arbitration Review wählte uns zur drittbesten Schiedsgerichtspraxis der Welt. Global Competition Review hat unsere Kartell- und Wettbewerbspraxis unter die „25 Global Elite“ gewählt und uns in die Liste der 10 weltweit besten Kanzleien für Wettbewerbsrecht aufgenommen.
R.Adler--BTB