Berliner Tageblatt - "Im Zweifel für die Freiheit": Buschmann rechtfertigt Krasikow-Freilassung

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"Im Zweifel für die Freiheit": Buschmann rechtfertigt Krasikow-Freilassung
"Im Zweifel für die Freiheit": Buschmann rechtfertigt Krasikow-Freilassung / Foto: © GETTY IMAGES NORTH AMERICA/AFP

"Im Zweifel für die Freiheit": Buschmann rechtfertigt Krasikow-Freilassung

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die von ihm im Zuge des Gefangenenaustauschs mit Russland angeordnete Freilassung des sogenannten Tiergarten-Mörders Vadim Krasikow gerechtfertigt. Dies sei "ein besonders bitteres Zugeständnis", das er als Justizminister verantworte, erklärte Buschmann am Donnerstagabend. "Um 16 Menschen ein neues Leben in Freiheit zu ermöglichen, haben wir einen verurteilten Mörder nach Russland ausgewiesen."

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Buschmann hatte als zuständiger Minister den Generalbundesanwalt angewiesen, Krasikow freizulassen. Dieser war Ende 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte nach Überzeugung des Berliner Kammergerichts im August 2019 einen Georgier im Kleinen Tiergarten in der Hauptstadt erschossen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Krasikow den Mord im Auftrag staatlicher russischer Stellen begangen hatte.

Buschmann betonte, das deutsche Recht eröffne die Möglichkeit der Freilassung zur Auslieferung. "Abzuwägen war das gewichtige Interesse an der Vollstreckung der Strafe gegen die Freiheit von 16 Menschen, die teilweise nur deshalb in Haft saßen, weil sie von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht haben", erklärte er. "Als Justizminister war dabei für mich ein Prinzip entscheidend: Im Zweifel für die Freiheit."

Durch den Gefangenenaustausch habe nun für 16 bisher in Russland und Belarus inhaftierte Menschen "ein neues Leben in Freiheit begonnen", betonte Buschmann. Darunter befinde sich auch der deutsche Staatsbürger Rico Krieger, dem in Belarus die Todesstrafe gedroht habe. "Sie alle waren Putins Gefangene - direkt oder indirekt." Ihnen habe ein ähnliches Schicksal wie dem Kreml-Kritiker, der im Februar in einem Straflager unter ungeklärten Umständen gestorben war. Insgesamt befanden sich unter den Freigelassenen fünf deutsche Staatsbürger.

E.Schubert--BTB