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Frau vor zehn Jahren verschwunden: Fast zwölf Jahre Haft für Totschlag in Hamburg
Das Landgericht Hamburg hat einen 43-Jährigen wegen Totschlags an seiner vor zehn Jahren verschwundenen Geliebten zu elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Sieben Monate davon gelten wegen Verzögerungen im Verfahren bereits als verbüßt, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Dem Urteil zufolge war die Frau im März 2013 als vermisst gemeldet worden. Sie galt zehn Jahre lang als verschollen.
Erst im Januar vergangenen Jahres wurden ihre Überreste in einem Kanal im Stadtteil Wilhelmsburg entdeckt. Wann genau die zum Zeitpunkt ihres Verschwindens 28-jährige Frau starb, blieb auch nach Prozessende unklar. Die Kammer ging allerdings davon aus, dass der Mann die aus Bulgarien stammende Frau nach ihrem Verschwinden vor mehr als zehn Jahren getötet hatte.
Hintergrund waren nach Überzeugung des Gerichts persönliche Konflikte zwischen beiden. Die Frau war demnach die Geliebte des damals als Bordellbetreiber tätigen Beschuldigten und forderte von diesem Geld für ihren Lebensunterhalt. Im Fall der Weigerung drohte sie damit, dessen Familie über die Beziehung sowie seine berufliche Tätigkeit zu informieren.
Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen Totschlags auf zwölf Jahre und neun Monate Haft plädiert hatte. Die Verteidigung forderte hingegen einen Freispruch.
Bereits nach dem Verschwinden der 28-Jährigen gingen die Ermittler von einem Verbrechen aus und stuften ihren nun verurteilen früheren Geliebten als dringend tatverdächtig ein. Er saß sogar in Untersuchungshaft und wurde angeklagt. Das Hamburger Landgericht lehnte eine Prozesseröffnung 2014 aber ab. Dabei spielte eine zentrale Rolle, dass die Leiche der Vermissten damals noch nicht gefunden worden war.
Die sterblichen Überreste der Frau wurden erst Mitte Januar 2023 zufällig von einem Angler in einem Kanal in jenem Stadtteil gefunden, in dem die Getötete zu Lebzeiten gewohnt hatte. Polizeitaucher bargen anschließend nahezu den kompletten Leichnam. Nach der Identifizierung der Toten wurde der Angeklagte einige Wochen später erneut unter dringendem Tatverdacht festgenommen.
W.Lapointe--BTB