Berliner Tageblatt - IS-Rückkehrerin in Düsseldorf zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

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IS-Rückkehrerin in Düsseldorf zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt
IS-Rückkehrerin in Düsseldorf zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

IS-Rückkehrerin in Düsseldorf zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt

Eine sogenannte IS-Rückkehrerin ist vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu zwei Jahren Jugendhaft auf Bewährung verurteilt worden. Sie wurde der Mitgliedschaft in ausländischen terroristischen Vereinigungen schuldig gesprochen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die französische Staatsbürgerin hatte sich demnach 2013 im Bürgerkriegsland Syrien zunächst der islamistischen Al-Nusra-Front angeschlossen. Später wechselte sie zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Nach rund eineinhalb Jahren kehrte sie nach Deutschland zurück.

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Das Verurteilung erfolgte nach dem Jugendstrafrecht, weil die Beschuldigte im Tatzeitraum noch als Heranwachsende einzustufen war. Den Feststellungen des Gerichts in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt zufolge hatte sie in Syrien einen Kämpfer der Al-Nusra-Front geheiratet, den sie unter anderem bei der Beschaffung militärischer Ausrüstung unterstützte. Außerdem warb sie im Internet für die Ausreise nach Syrien. Die Al-Nusra-Front war der syrische Anleger des Terrornetzwerks El-Kaida. Später trat das Ehepaar zum IS über.

Nach ihrer Rückkehr nach Deutschland 2014 blieb die Beschuldigte demnach noch mindestens ein weiteres Jahr dem IS als Mitglied verbunden, distanzierte sich laut Gericht inzwischen allerdings glaubhaft von ihren früheren islamistischen Auffassungen. Dies und ein umfassendes Geständnis während des Prozesses waren nach Gerichtsangaben auch die Hauptgründe für die Aussetzung der Strafe zur Bewährung.

Es sei zu erwarten, dass die Frau keine weitere Straftaten begehe, hieß es. Das Urteil gegen die Frau ist bereits rechtskräftig. Die Bundesanwaltschaft als Vertreterin der Anklage und die Verteidigung verzichteten nach Angaben des Gerichts bereits nach der Urteilsverkündung am Dienstag auf Rechtsmittel.

J.Horn--BTB