- Trump: Israel sollte Atomanlagen des Irans angreifen
- Hunderte demonstrieren vor Präsidentschaftswahl in Tunesien gegen Repressionen
- Plattform X: Strafe in Brasilien für Aufhebung von Sperre des Onlinedienstes bezahlt
- CDU-Kanzlerkandidat Merz sieht keine Möglichkeiten für "Steuersenkungen im großen Stil"
- Kleindienst-Tor zu wenig: Augsburg schlägt Gladbach
- USA melden Angriffe auf 15 Ziele der Huthi-Miliz im Jemen
- Belarus: Haftstrafen für zwölf Angeklagte wegen Sabotage an russischem Flugzeug
- Nasrallah-Nachfolger mögliches Ziel von neuen israelischen Angriffen in Beirut
- "Im eigenen Stadion paniert": KSC verpasst Tabellenführung
- Bosnien und Herzegowina: Mindestens 16 Tote durch Überflutungen und Erdrutsche
- CAS: Dopingsperre gegen Pogba auf 18 Monate verkürzt
- Paderborn bleibt oben dabei
- 2. Liga: Karlsruhe verpasst Tabellenführung
- Trump-Darsteller Sebastian Stan: "Nonstop" Ton- und Bildaufnahmen studiert
- Selenskyj besucht in russischer Region Kursk kämpfende Truppen in Grenzregion Sumy
- Ex-Präsident Obama steigt in den Wahlkampf von Kamala Harris ein
- Bosnien und Herzegowina: Mindestens 14 Tote und viele Vermisste bei Überschwemmungen
- Irans Außenminister: Teheran unterstützt Bemühungen um Waffenruhe im Libanon
- EuGH: Zugriff von Polizei auf Handy nicht auf schwere Kriminalität beschränkt
- Vergewaltigung von Mann in Münchner U-Bahnhof: Vier Jahre Jugendstrafe
- FPÖ-Chef Kickl nach Parlamentswahl von Österreichs Präsident Van der Bellen empfangen
- Saftige Preiserhöhung: Flexpreise der Deutschen Bahn steigen um 5,9 Prozent
- Arbeitslosenquote in den USA im September leicht zurückgegangen
- America's Cup: Ineos und Ainslie fordern Titelverteidiger
- UN-Hilfslieferung mit 30 Tonnen medizinischer Güter trifft im Libanon ein
- Täter nach tödlichen Schüssen in baden-württembergischem Göppingen weiter flüchtig
- EU-Staaten müssen in anderem EU-Land festgestellte Geschlechtsidentität anerkennen
- Autoindustrie: Tschechien fordert Lockerung von EU-Emissionsvorschriften
- EuGH zu Streit über Artikel: Überhöhter Schadenersatz kann Pressefreiheit verletzen
- Fachanwalt Lambertz: "Ich sehe kein Bosman 2.0"
- Weg frei für EU-Zölle auf E-Autos aus China - Deutsche Bedenken überstimmt
- Neue israelische Luftangriffe in Beirut - Ziel könnte Nasrallah-Nachfolger gewesen sein
- Bahn erhöht Preise im Fernverkehr um im Schnitt 5,9 Prozent
- Wagenknecht lobt Ukraine-Appell von Kretschmer, Woidke und Voigt - Kritik von Merz
- Europäischer Gerichtshof begrenzt Nutzung persönlicher Daten durch soziale Netzwerke
- Hafturteil wegen Werfens von Gullydeckeln auf Autobahn in Niedersachsen rechtskräftig
- Totschlagsprozess um in Wohnung aufbewahrte Leiche in Hessen begonnen
- Ayatollah Chamenei rechtfertigt Irans Raketenangriff als "legal und legitim"
- Klagen von Breuninger und Falke gegen deutsche Corona-Hilfen scheitern vor EuGH
- Muskelverletzung: BVB-Star Adeyemi fällt länger aus
- Fifa verliert vor EuGH: Transferregeln verstoßen gegen Freizügigkeit
- Neuzulassungen gehen auch im September zurück - Anstieg bei E-Autos
- Bayern und DFB ohne Musiala – Leweling nachnominiert
- EuGH: Melonen und Tomaten aus Westsahara müssen entsprechend gekennzeichnet sein
- U21: Beier und Wanner ersetzen Adeyemi und Moukoko
- Kühnert beklagt Homophobie bei muslimischen Männergruppen
- EuGH stuft Umgang von Taliban mit Frauen in Afghanistan als Verfolgung ein
- Niederlage für die FIFA: Transferregeln widersprechen EU-Recht
- Trotz Nein aus Berlin: EU-Länder machen Weg frei für Zölle auf E-Autos aus China
- Wagenknecht lobt Appell von Kretschmer, Woidke und Voigt zur Ukraine-Politik
EuGH stuft Umgang von Taliban mit Frauen in Afghanistan als Verfolgung ein
Der Umgang der in Afghanistan herrschenden radikalislamischen Taliban mit Frauen ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge als Verfolgung einzustufen, die eine Anerkennung als Flüchtling rechtfertigen kann. Bei der individuellen Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau genügt es, wenn ein EU-Land lediglich ihr Geschlecht und ihre Staatsangehörigkeit berücksichtigt, wie der EuGH am Freitag entschied. Er beantwortete damit Fragen aus Österreich. (Az. C-608/22 und C-609/22)
Dort muss der Verwaltungsgerichtshof über die Klagen zweier Afghaninnen entscheiden. Sie wenden sich gegen die Weigerung der österreichischen Behörden, sie als Flüchtlinge anzuerkennen. Die Frauen machen geltend, dass die Situation der Frauen in Afghanistan allein schon die Gewährung des Flüchtlingsstatus rechtfertige. Der Verwaltungsgerichtshof wollte vom EuGH wissen, wie er das sieht. Er fragte auch, ob ein EU-Mitgliedsstaat einer afghanischen Frau allein aufgrund ihres Geschlechts Asyl gewähren könne.
Der EuGH antwortete nun, dass Zwangsverheiratung und der fehlende Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt schon für sich genommen als Verfolgung einzustufen seien. Zwangsverheiratung sei einer Form der Sklaverei gleichzustellen. Andere Maßnahmen wie die Pflicht, sich vollständig zu verhüllen sowie die Einschränkung des Zugangs zu Bildung, Beruf und ärztlicher Versorgung und der Ausschluss vom politischen Leben seien zusammengenommen auch Verfolgung. Afghanischen Frauen würden die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten.
Bei der Prüfung des Asylantrags einer afghanischen Frau muss nicht festgestellt werden, dass sie bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland tatsächlich und spezifisch Verfolgungshandlungen zu erleiden droht, wie der EuGH weiter erklärte. Es genüge, lediglich ihre Staatsangehörigkeit und ihr Geschlecht zu berücksichtigen. In den konkreten Fällen muss nun das österreichische Gericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauffassung des EuGH gebunden.
M.Ouellet--BTB