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Höchststrafe wegen zwei Raubmorden in Baden-Württemberg rechtskräftig
Ein im vergangenen Dezember ergangenes Urteil um Raubmorde an zwei älteren Frauen in Baden-Württemberg ist rechtskräftig. In einer am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung befand der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts Heilbronn nicht anzugreifen und das Urteil frei von Rechtsfehlern ist.
Damit bleibt es bei der in Deutschland möglichen Höchststrafe für den Mörder der zwei Frauen. Das Landgericht verurteilte den bei Prozessende 32-Jährigen zu einer lebenslangen Haftstrafe, stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete seine Sicherungsverwahrung an.
Nach der umfangreichen Beweisaufnahme war das Gericht davon überzeugt, dass der Angeklagte Ende 2022 eine 77-jährige Frau in Schwäbisch Hall und einen Monat später eine 89 Jahre alte Frau in Michelbach an der Bils in ihren Wohnungen erschlagen hatte, um an Bargeld zu kommen. In einem weiteren Fall konnte die Ehefrau eines Seniors den Täter in die Flucht schlagen, hier blieb es bei einem bewaffneten Raubüberfall.
I.Meyer--BTB