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Streit über Rabatt bei Aldi: Landgericht Düsseldorf gibt Verbraucherschützern Recht
Eine Werbung für einen Rabatt muss auf der Grundlage des niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage berechnet werden. Das Landgericht Düsseldorf folgte mit diesem Urteil vom Donnerstag einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Ende September. Es ging um eine Werbung für Bananen in einem Prospekt von Aldi Süd. (Az. 38 O 182/22)
Aldi Süd hatte im Oktober 2022 Bio-Bananen mit einer Reduzierung von 23 Prozent beworben. Der neue Preis von 1,29 Euro pro Kilogramm war groß dargestellt, etwas kleiner daneben ein durchgestrichener Preis von 1,69 Euro. Noch kleiner darunter stand die Angabe, dass der niedrigste Verkaufspreis der letzten 30 Tage ebenfalls 1,29 Euro betrug. Ähnlich warb Aldi Süd für preisreduzierte Ananas.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sah darin eine unzulässige Preiswerbung. Nach der deutschen Preisangabenverordnung müssen Einzelhändler bei einer Ermäßigung den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben. Das Landgericht Düsseldorf setzte das Verfahren zunächst aus, befragte den EuGH und entschied nun wieder über den Fall.
Das Landgericht folgte der Entscheidung aus Luxemburg. Der Discounter müsse es unterlassen, mit Rabatten zu werben, wenn diese sich nicht auf den niedrigsten Preis der zurückliegenden 30 Tage bezögen. Aldi Süd dürfe auch nicht mit einem "Preis-Highlight" werben, wenn dieser Preis höher sei als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Aldi Süd kann beim Oberlandesgericht Düsseldorf Berufung einlegen.
E.Schubert--BTB