- Niedersachsen: 21-Jähriger kollabiert bei Polizeieinsatz und stirbt anschließend
- Gericht: Abwahl von Bürgermeister von Ratzeburg durch Bürgerentscheid war ungültig
- Westliche Staaten legen neue Atom-Resolution gegen den Iran vor
- Altmaier siegt zum Auftakt - Deutschland winkt Halbfinale
- Gegen Bayern: Augsburg will kein Punktelieferant sein
- Deutsche Bank steigt bei KI-Startup Aleph Alpha ein
- Zeichen der Freundschaft: Russland schenkt Nordkorea Löwen und Bären
- Mehr als 20 Festnahmen bei europaweitem Schlag gegen Schleuserbande
- Urteil in Düsseldorf: Zwei Jahre Haft für Raser nach tödlichem Verkehrsunfall
- Baby in Glascontainer: Urteil gegen Mutter wegen versuchten Mordes rechtskräftig
- Initiative in Baku für Verzicht auf neue Kohlekraftwerke
- Zentralbank: Flutkatastrophe kostet Spanien 0,2 Prozentpunkte Wirtschaftswachstum
- Gysi, Bartsch und Ramelow wollen Linke mit Direktmandaten bei Bundestagswahl retten
- Klima, Demographie, neue Technologien: Unicef fordert besseren Schutz von Kindern
- Gesetz gegen Abholzung: Große Mehrheit der EU-Staaten gegen Abschwächen
- Mordurteil gegen Täterduo nach Tötung von Vater in Freiburg rechtskräftig
- SPD will "zeitnah" über Kanzlerkandidat entscheiden
- Baerbock und Morgan fordern mehr Ehrgeiz bei Emissionen - Finanzzusagen bekräftigt
- Serienvergewaltiger Pelicot zeigt sich vor Gericht reumütig
- Polizei in Brandenburg setzt Räumung von Tesla-Protestcamp bei Grünheide fort
- CDU, BSW und SPD in Thüringen wollen am Freitag Koalitionsvertrag vorstellen
- Warten auf Nvidia-Quartalszahlen - Aktienmärkte weltweit eher optimistisch
- Frankreichs Präsident Macron will Streit um chinesische Zölle auf Cognac lösen
- Medien: One-Direction-Sänger Payne wird in England beerdigt
- Anlagebetrüger erbeuten hohe sechsstellige Summe von Rentner in Rheinland-Pfalz
- Tod von Frau in Norwegen: Waffenhändler wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht
- Bericht: Zahl der Opfer von Landminen angestiegen - Myanmar am schlimmsten betroffen
- Davis Cup: Deutschland mit Altmaier und Struff im Einzel
- Soli-Topf und Boni-Verzicht: IG Metall und VW-Betriebsrat legen Zukunftsplan vor
- Thüringer Regierung muss Abgeordneten mehr Informationen zu Verfassungsschutz geben
- Weber als Trainer der FC-Frauen freigestellt
- Frankreichs Rechtspopulistin Le Pen droht mit Sturz der Regierung
- Anklage: Karlsruher soll Pay-TV gestreamt und 540.000 Euro eingenommen haben
- Morgan dringt in Rede auf Klimakonferenz auf zügige Abkehr von fossilen Brennstoffen
- Urteil in Hessen: Werbung für Lebensmittel mit Zusatz "Anti-Kater" verboten
- 54-Jähriger in Sachsen-Anhalt hortet Substanzen für Sprengstoffherstellung
- Frau in Bayern mehrere Stunden lang nahe S-Bahnhof vergewaltigt
- Agenturen: Deutscher Staatsbürger in Russland wegen Sabotage-Vorwürfen festgenommen
- Sane sieht seine Zukunft bei den Bayern
- Musiker Peter Maffay will künftig mehr in Landwirtschaft arbeiten
- Acrylamid: Schadstoffanteil in den meisten Weihnachtsplätzchen sehr gering
- Pistorius dringt trotz Ampel-Bruchs auf zügige Umsetzung der Wehrdienstreform
- Arbeitgeber sehen Eskalation in Tarifstreit für Ärzte an kommunalen Kliniken
- Integrationsbeauftragte fordern mehr Unterstützung für Städte und Gemeinden
- Westliche Staaten legen neue Atom-Resolution gegen den Iran bei IAEA vor
- Ex-Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger hadert mit Bruch der Ampel-Koalition
- Studie: Lebenserwartung steigt erstmals seit Coronapandemie in allen Bundesländern
- Drei geschmuggelte Schildkröten in Baden-Württemberg entdeckt
- Baerbock: Müssen alles tun, um auf den 1,5 Grad-Pfad zu kommen
- Ukraine beziffert Umweltschäden durch russische Invasion auf 71 Milliarden Dollar
Thüringer Regierung muss Abgeordneten mehr Informationen zu Verfassungsschutz geben
Nicht alle Informationen zu Aktivitäten des Verfassungsschutzes in sozialen Netzwerken müssen geheim gehalten werden. Das entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar am Mittwoch und gab zwei AfD-Landtagsabgeordneten teilweise recht. Die Landesregierung habe ihr parlamentarisches Fragerecht teilweise verletzt.
Die beiden Abgeordneten Torben Braga und Ringo Mühlmann hatten die Landesregierung im Jahr 2022 nach Tätigkeiten des Landesverfassungsschutzes in sozialen Netzwerken gefragt. Sie wollten vor allem wissen, ob und in welchen Netzwerken und Chatgruppen der Verfassungsschutz eigene Konten und Gruppen betreibt. Die Landesregierung verweigerte die Antworten größtenteils und verwies auf den Geheimschutz.
Diese Weigerung war aber nur zum Teil gerechtfertigt, wie der Verfassungsgerichtshof nun entschied. Detaillierte Angaben zu einzelnen Konten und Gruppen wie etwa ihre Namen mussten demnach nicht gemacht werden. Allgemeineres wie beispielsweise die Zahl der Konten sei aber nicht geheimhaltungsbedürftig, auch nicht ihre Aufteilung nach Phänomenbereichen wie Links- oder Rechtsextremismus.
In Bezug auf einzelne soziale Netzwerke habe die Landesregierung die Verweigerung von Antworten nicht ausreichend begründet, ergänzte das Gericht.
G.Schulte--BTB