- Barbetreiber auf Straße erschossen: Sechseinhalb Jahre Haft in Düsseldorf
- Chanels graue Eminenz Eliane Heilbronn im Alter von 99 Jahren gestorben
- Mehrjährige Haftstrafen für drei türkische Linksextremisten in Nordrhein-Westfalen
- Zeitung: Trump hält Spendernamen für Regierungsübernahme geheim
- Heimlich nackte Kinder fotografiert: Bewährungsstrafe für Mann in Hamburg
- Bundesanwaltschaft bestätigt Anklage gegen mutmaßliche Hamas-Mitglieder
- Präsidentenwahl in Rumänien: Regierungschef räumt Ausscheiden trotz knappem Ergebnis ein
- Miersch verteidigt Gesetzvorhaben zu Entkriminalisierung von Abtreibung
- Kane wirbt für Musiala-Verbleib
- Ukraine meldet Zerstörung von russischem Treibstoffdepot - Odessa und Charkiw unter Beschuss
- Ausführlich im Spiegel betrachtet: Ladendieb in Bielefeld fällt bei Anprobe auf
- Mann in Baden-Württemberg nach Tötung von Partnerin in Psychiatrie eingewiesen
- Brandenburgs geschäftsführende Landesregierung nach Eklat wieder komplett
- Festnahme nach Fund von Frauenleiche in Neckar in Baden-Württemberg
- Getöteter Obdachloser in Hannover: Verdächtiger stellt sich nach über drei Jahren
- Neue israelische Angriffe im Libanon trotz Drängens auf Waffenruhe
- Umfrage sieht knappes Rennen bei Parlamentswahl in Irland voraus
- Klimaaktivistin Neubauer zur Neuwahl: Klimaschutz darf "kein Grün-Thema" sein
- BGH bestätigt zweite Verurteilung von "Mr. Cum-Ex" Hanno Berger
- Zweieinhalb Jahre Haft wegen Umsturzplänen für Mitglied sogenannter Kaiserreichsgruppe
- "Positive Energie": Alonso trotz Personalnot zuversichtlich
- Gericht: Bestimmte Umweltdaten zu Nato-Flugplatz Büchel dürfen geheim bleiben
- Besserer Schutz von Frauen vor Gewalt gefordert - auch durch Gewalthilfegesetz
- Schach-WM: Titelverteidiger Ding gewinnt erstes Spiel
- EU-Kommission ruft WTO wegen chinesischer Zölle auf Weinbrand an
- Irans geistliches Oberhaupt: IStGH-Haftbefehl gegen Netanjahu "nicht genug"
- Tiefgaragen, Keller und U-Bahnhöfe: Deutsche Behörden arbeiten an Bunker-Plan
- Rechtsextremer israelischer Minister: Waffenruhe für Libanon wäre großer Fehler
- Deutsche spenden weiter großzügig - Rückgang bei humanitärer Hilfe
- Schleswig-Holstein: Polizei stoppt Mann mit mehr als hundert Brieftauben in Auto
- Mann mit 42 Kilogramm Feuerwerk aus Tschechien erwischt: Bundespolizei warnt
- EU-Flottengrenzwerte: Habeck schlägt Verrechnung von Strafzahlungen vor
- Emirate nehmen nach Mord an Rabbiner drei Usbeken fest
- SPD-Bundesvorstand nominiert Scholz einstimmig als Kanzlerkandidat
- Watzke will alle BVB-Mitglieder zu Rheinmetall befragen
- Politisches Erdbeben bei Präsidentenwahl in Rumänien: Ultra-rechter Kandidat vorn
- Abgestürzte DHL-Maschine: Deutsche Flugunfallbehörde sendet Ermittler nach Litauen
- Haft- und Bewährungsstrafen für vier Männer nach tödlichem Streit in Berlin
- Auftragseingang im Baugewerbe nach Anstieg wegen Großaufträgen wieder gesunken
- Staatsschutz ermittelt nach ausländerfeindlicher Attacke auf Kinder in Berlin
- Muskelfaserriss: Vinicius Junior fällt länger aus
- Djir-Sarai sieht Lindners Wirtschaftspapier als eine Grundlage für den Wahlkampf
- Leipzig in Mailand ohne Klostermann
- Mindestens ein Todesopfer bei Absturz von DHL-Frachtflugzeug in Litauen
- ÖPNV-Anbindung für die meisten Menschen unverändert oder gar schlechter als 2022
- Ehepaar stirbt bei Küchenbrand in baden-württembergischem Ellwangen
- Nach über zwei Jahren: Hinteregger kehrt in Profifußball zurück
- Gespräche über internationales Abkommen gegen Plastikmüll in Südkorea
- Noch kein Vertragsangebot: Salah "enttäuscht" von Liverpool
- "Sorgenfalten" wegen möglicher US-Zölle: Stimmung in Unternehmen verschlechtert
BGH bestätigt zweite Verurteilung von "Mr. Cum-Ex" Hanno Berger
Auch die zweite Verurteilung des in den Cum-Ex-Steuerskandal verstrickten Anwalts Hanno Berger ist vom Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigt worden. Die Revision Bergers gegen seine Verurteilung wegen dreifacher Steuerhinterziehung durch das Landgericht Wiesbaden wurde verworfen, wie der BGH am Montag mitteilte. Das Gericht hatte im Mai 2023 eine Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verhängt. (Az. 1 StR 58/24)
Es stellte damals fest, dass Berger zwischen 2006 und 2008 für 113 Millionen Euro Bescheinigungen für in Wahrheit niemals gezahlte Steuern beschaffte. Der Anwalt gilt als Schlüsselfigur des Cum-Ex-Steuertricks, der dem womöglich umfassendsten System der Steuerhinterziehung in der deutschen Wirtschaftsgeschichte zugrunde liegt.
Investoren schoben dabei Aktienpakete rund um den Dividendenstichtag hin und her mit dem Ziel, sich vom Finanzamt Kapitalertragsteuern zurückerstatten zu lassen, die nie gezahlt worden waren. Der Staat wurde so um Milliarden geprellt. Diese Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte für strafbar.
Berger hatte lange als Bankenprüfer in der hessischen Finanzverwaltung gearbeitet, bevor er zu internationalen Steuerkanzleien wechselte und vermögende Kunden zur "Minimierung ihrer Steuerlast" beriet. 2012 durchsuchten Steuerfahnder seine Kanzlei in Frankfurt und eine Privatwohnung. Berger setzte sich in die Schweiz ab. Neun Jahre später wurde er verhaftet und im Februar 2022 nach Deutschland ausgeliefert.
Wegen der Cum-Ex-Praxis stand er gleich zweimal vor Gericht: in Bonn und in Wiesbaden. Das Landgericht Bonn verurteilte ihn im Dezember 2022 wegen drei Fällen von Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft. Auch gegen dieses Urteil hatte er sich an den BGH gewandt, auch hier scheiterte seine Revision - ebenso wie eine spätere Beschwerde am Bundesverfassungsgericht.
Am BGH ging es nun nur noch um das Wiesbadener Urteil. Berger wandte sich dort sowohl gegen den Schuldspruch als auch gegen die Strafe - hatte aber keinen Erfolg. Das Landgericht hatte 2023 auch die Einziehung von gut einer Million Euro angeordnet. Auch dagegen wurde Revision eingelegt, über die aber noch entschieden werden muss.
P.Anderson--BTB