- Syrische Armee startet Offensive gegen islamistische Kämpfer
- Baumanns Patzer und Joker Wind: Wolfsburg im Viertelfinale
- Franziskus steigt auf elektrisches Papamobil um
- Frankreichs Premier Barnier appelliert an "Verantwortung" der Abgeordneten
- Opposition in Südkorea reicht Antrag auf Amtsenthebung Yoons im Parlament ein
- Ex-Häftling Peter Navarro bekommt von Trump erneut Posten in US-Regierung
- Frankreichs Ex-Premier Attal wirft Rechtspopulisten "historischen Fehler" vor
- Merz kündigt Besuch in der Ukraine "in den nächsten Tagen" an
- Trotz gegenseitiger Angriffe: Waffenruhe im Libanon laut Blinken stabil
- Trump nominiert Milliardär Isaacman für den Posten des Nasa-Chefs
- US-Medien: Chef des US-Konzerns UnitedHealthcare in New York erschossen
- Frankreichs Nationalversammlung debattiert über Misstrauensantrag
- Biathlon: Preuß Fünfte im verkürzten Einzel
- Gericht weist Räumungsklage gegen linkes Wohnprojekt in Berlin ab
- Frankreichs Nationalversammlung beginnt Debatte über Misstrauensantrag
- Berlin: Klage auf Information über Waffenexporte nach Israel scheitert
- Bewährungsstrafe für Drohschreiben mit rechtsextremen Inhalten in Niedersachsen
- Freispruch für hessische Polizisten in Verfahren um vermeintliche Hundeattacke
- AfD stellt im Bundestag an einem Tag fast 100 Anträge
- Senkung der Stromkosten: SPD-Generalsekretär wirft Merz "Blockadehaltung" vor
- Früherer Rivale Laschet zu Scholz' Ukraine-Kurs: "Ich hätte manches gemacht wie er"
- Wachsender Druck auf Trumps Kandidat für die Leitung des Pentagon
- DAZN zeigt Klub-WM gratis - Rechte kosten eine Milliarde
- Iran: Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi vorübergehend aus Gefängnis entlassen
- Frau stürzt in Berlin aus neuntem Stock - Mordkommission ermittelt
- Urteil: Unternehmen mit Medikament in Prüfphase kann Vertrieb nicht verbieten
- Sachverständige fordern Abbau von Hürden für bestimmte Gruppen beim Ehrenamt
- 26 Millionen Menschen von Nahrungsmittelkrise im Süden Afrikas betroffen
- DAZN zeigt Klub-WM kostenfrei - Rechte kosten eine Milliarde
- 16 wertvolle Liebesvögel aus Garten in Baden-Württemberg gestohlen
- Nato wirft Russland Hilfe für Nordkoreas Atomprogramm vor
- Südkoreas Präsident nach Verhängung des Kriegsrechts massiv unter Druck
- Regierung bringt Verlängerung von vier Bundeswehreinsätzen auf den Weg
- Pariser Berufungsgericht bestätigt Freispruch Polanskis von Verleumdungsvorwürfen
- Anwälte in Oldenburg spielten Prozessgewinn vor - Schadenersatz für Mandantin
- VW-Dieselskandal: Anklage wegen Betrugs gegen vier ehemalige Continental-Manager
- Scholz: Neue ukrainische Behörde soll Geflüchteten bei Arbeitsaufnahme helfen
- Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus nach Tötung von Verwandten in Hamburg
- Kroos zu Neuer: "Hör auf, dich zu entschuldigen"
- Absatz von E-Autos bleibt schwach - Besserung im neuen Jahr erwartet
- Scholz gegen Debatte über mögliche Beteiligung an Friedenstruppe in der Ukraine
- Selbstbehalt zu hoch: OLG Düsseldorf muss neu über Elternunterhalt entscheiden
- Bundesweit fehlen hunderttausende Plätze für Ganztagsbetreuung von Grundschülern
- Syrische Armee startet Gegenoffensive bei viertgrößter Stadt Hama
- Fremdenfeindliche Chats: Bremer Gericht entfernt Feuerwehrbeamten aus Dienst
- Zwei Männer nach Entführung von Frau und Kinder nach Frankreich in Untersuchungshaft
- Angriff mit Softairwaffe aus Dachfenster auf Bürgermeister von sächsischem Schöneck
- Scholz: Wahlkampf darf keine "Zeit des Stillstands" sein
- Scholz: Müssen mit Ukraine über Wege zu Kriegsende reden
- Durchsuchungen bei mutmaßlichen Clanmitgliedern in Hessen wegen Betrugs
Gericht muss erneut über Prozesseröffnung gegen früheren KZ-Wachmann entscheiden
Das Landgericht im hessischen Hanau muss erneut über die Eröffnung eines Prozesses gegen einen mutmaßlichen ehemaligen Wachmann des NS-Konzentrationslagers Sachsenhausen entscheiden. Die zuständige Kammer verstieß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der bestmöglichen Strafaufklärung, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Damit waren die Beschwerden der Staatsanwaltschaft Gießen und mehrerer Nebenkläger erfolgreich (Az.: 7 Ws 169/24).
Im Sommer 2023 hatte die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage gegen den mittlerweile 100-Jährigen wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3300 Fällen erhoben. Er soll von Juli 1943 bis Februar 1945 zur Wachmannschaft des bei Berlin gelegenen Lagers gehört haben, in dem die Nazis unter anderem politische Gegner, Juden, Sinti und Roma sowie Homosexuelle quälten und töteten. Zehntausende starben durch Hunger und Zwangsarbeit oder wurden systematisch ermordet.
Im Februar 2024 stellte ein Sachverständiger fest, dass der Mann wegen seines psychischen und körperlichen Zustands inzwischen dauerhaft nicht mehr verhandlungsfähig sei. Daraufhin lehnte das Landgericht Hanau die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.
Die Beschwerden gegen diese Entscheidung waren vor dem Oberlandesgericht (OLG) nun erfolgreich. Stützt ein Gericht seine Entscheidung auf die Aussagen eines Sachverständigen, müssen seine Ergebnisse kritisch hinterfragt werden, entschied das OLG. Zudem müsse die Kammer prüfen, ob das Gutachten den Mindeststandards genügt.
In diesem Fall habe der Sachverständige nicht alle Befundquellen einbezogen. Der Gutachter habe selbst angegeben, dass eine Befragung des 100-Jährigen und seines Umfelds nicht möglich gewesen sei. Zudem fehlten Unterlagen zur Krankengeschichte.
Die Richter am OLG bescheinigten dem Gutachten darüber hinaus Darstellungsmängel. Demnach sei nicht nachvollziehbar, warum der Mann verhandlungsunfähig sei. Die Ausführungen zu einer aus der Verhandlung resultierenden konkreten schweren Gesundheitsgefährdung habe die Richter nicht überzeugen können. Das Landgericht Hanau soll nun nachermitteln.
A.Gasser--BTB