- Statistik: Mehr als 59 Millionen Wahlberechtigte bei geplanter Bundestagswahl
- Amazon bringt eigene KI-Modelle auf den Markt - Lösungen für Firmenkunden
- Nach Verhängung des Kriegsrechts: Südkoreas Opposition beantragt Amtsenthebung des Präsidenten
- Opposition in Südkorea stellt Antrag auf Amtsenthebung von Präsident Yoon
- NBA: Wagner und Co. trotz Niederlage im Cup-Viertelfinale
- Kompany: Kein Vorwurf an Rotsünder Neuer
- "It was sehr gut!" Bayer feiert Sieg der Taktik
- Anteil an Fachkräften in Kitas sinkt - Quote vor allem im Westen niedrig
- Südkorea: Opposition kündigt Klage wegen Aufruhrs gegen Präsident Yoon an
- Weltweit erste Präzisionsmission für Formationsflüge im All soll starten
- Betriebsversammlung bei VW kurz nach Warnstreiks und vor der nächsten Tarifrunde
- Berufungsgericht entscheidet im Fall von Verleumdungsvorwürfen gegen Polanski
- Frankreichs Abgeordnete stimmen über Misstrauensantrag ab
- Bundeskabinett befasst sich mit Ganztagsausbau und Rohstoff-Verbrauch
- Bundeskanzler Scholz stellt sich im Bundestag den Fragen der Abgeordneten
- Nach Parlamentsvotum: Südkoreas Präsident hebt Kriegsrecht wieder auf - Opposition fordert Rücktritt
- Foodwatch fordert Verkaufsstopp für Lachs aus Norwegen
- Gewerkschaftsverband in Südkorea ruft zu Generalstreik bis zum Rücktritt Yoons auf
- Südkoreas Präsident hebt Kriegsrecht nach Parlamentsvotum wieder auf
- Aktivisten: Dschihadisten kurz vor Einnahme von Syriens viertgrößter Stadt Hama
- Bei Kohfeldt-Rückkehr: Werder müht sich weiter
- Wahlkommission: Netumbo Nandi-Ndaitwah gewinnt Präsidentschaftswahl in Namibia
- Frankreichs Regierungschef hält Überstehen des Misstrauensvotums für "möglich"
- Charaktertest bestanden: DHB-Frauen erreichen EM-Hauptrunde
- Araghtschi: Iran will Truppenentsendung nach Syrien "prüfen"
- FC Bayern: Neuer sieht erstmals Rot
- Südkoreas Präsident Yoon kündigt Aufhebung des Kriegsrechts an
- FC Bayern: Olise stürmt für Kane
- UNO: Zahl der Zwangsvertriebenen wird durch Konflikte und Katastrophen steigen
- Party auf der Alm: Bielefeld wirft Freiburg aus dem Pokal
- U21 bei EM erneut gegen England und Tschechien
- Neue Proteste in Georgien - Tausende trotzen Drohungen von Regierungschef Kobachidse
- Südkoreas Präsident ruft Kriegsrecht aus - Parlament stimmt für Aufhebung
- Rutte: Ukraine kann nicht mit Nato-Beitrittseinladung rechnen
- Klub-WM: Bayern bei Auslosung in Topf 1, BVB in Topf 2
- Bei Sieg von Strömsheim: Debakel für deutsche Biathleten
- Urteil: Atommüll darf in nordrhein-westfälischem Zwischenlager Ahaus gelagert werden
- Erkrankung von britischer Königin Camilla war Lungenentzündung
- Stromkosten: Bundesregierung will Zuschuss für Netzentgelte
- Merz weist Werben von Rot-grün um Zustimmung im Bundestag brüsk zurück
- Keine Sperre für Sane nach Ellbogenschlag
- Nach Parlamentswahl in Island: Sozialdemokraten mit Regierungsbildung beauftragt
- 55-Jähriger stirbt bei Arbeitsunfall in Baden-Württemberg
- Yonhap: Südkoreas Parlament nach Verhängung des Kriegsrechts abgeriegelt
- Spanien erlebt wärmsten November seit Beginn der Aufzeichnungen 1961
- Israel warnt nach Hisbollah-Beschuss vor Scheitern der Waffenruhe im Libanon
- Rekord: DHL sortiert über zwölf Millionen Pakete innerhalb eines Tages
- Entkriminalisierung von Abtreibung soll diese Woche im Parlament beraten werden
- Südkoreas Präsident ruft in Haushaltsstreit mit der Opposition das Kriegsrecht aus
- Berner Konvention schafft Voraussetzung für schnelleren Abschuss von Wölfen
Mann nach Trinkgelage erstochen: Lebenslange Haft für Angeklagten in Hamburg
Nach dem gewaltsamen Tod eines Manns nach einem Trinkgelage in einer Wohnung ist ein 34-Jähriger vom Landgericht Hamburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte wurde des Mordes und der besonders schweren Brandstiftung schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Der 34-Jährige soll sein Opfer im April erstochen und danach die Wohnung in Brand gesetzt haben.
Die beiden Männer sollen am Tatabend gemeinsam in der Wohnung des Opfers Alkohol getrunken haben. Der Geschädigte äußerte dabei laut Anklage die Vorstellung, ein Kleinkind sexuell missbrauchen zu können. Daraufhin soll der Angeklagte ein Küchenmesser geholt und dem Geschädigten tödlich in Kopf und Hals gestochen haben.
Anschließend soll der 34-Jährige die Wohnung mit Desinfektionsmittel und angezündeten Gegenständen in Brand gesetzt haben. Damit habe er die Gewalttat vertuschen wollen.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage forderten in ihren Plädoyers eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die Verteidigung beantragte eine milde Strafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
D.Schneider--BTB