- Grüne lassen Votum bei Vertrauensfrage zu Scholz weiter offen
- Statistik: Mehr als 59 Millionen Wahlberechtigte bei geplanter Bundestagswahl
- Amazon bringt eigene KI-Modelle auf den Markt - Lösungen für Firmenkunden
- Nach Verhängung des Kriegsrechts: Südkoreas Opposition beantragt Amtsenthebung des Präsidenten
- Opposition in Südkorea stellt Antrag auf Amtsenthebung von Präsident Yoon
- NBA: Wagner und Co. trotz Niederlage im Cup-Viertelfinale
- Kompany: Kein Vorwurf an Rotsünder Neuer
- "It was sehr gut!" Bayer feiert Sieg der Taktik
- Anteil an Fachkräften in Kitas sinkt - Quote vor allem im Westen niedrig
- Südkorea: Opposition kündigt Klage wegen Aufruhrs gegen Präsident Yoon an
- Weltweit erste Präzisionsmission für Formationsflüge im All soll starten
- Betriebsversammlung bei VW kurz nach Warnstreiks und vor der nächsten Tarifrunde
- Berufungsgericht entscheidet im Fall von Verleumdungsvorwürfen gegen Polanski
- Frankreichs Abgeordnete stimmen über Misstrauensantrag ab
- Bundeskabinett befasst sich mit Ganztagsausbau und Rohstoff-Verbrauch
- Bundeskanzler Scholz stellt sich im Bundestag den Fragen der Abgeordneten
- Nach Parlamentsvotum: Südkoreas Präsident hebt Kriegsrecht wieder auf - Opposition fordert Rücktritt
- Foodwatch fordert Verkaufsstopp für Lachs aus Norwegen
- Gewerkschaftsverband in Südkorea ruft zu Generalstreik bis zum Rücktritt Yoons auf
- Südkoreas Präsident hebt Kriegsrecht nach Parlamentsvotum wieder auf
- Aktivisten: Dschihadisten kurz vor Einnahme von Syriens viertgrößter Stadt Hama
- Bei Kohfeldt-Rückkehr: Werder müht sich weiter
- Wahlkommission: Netumbo Nandi-Ndaitwah gewinnt Präsidentschaftswahl in Namibia
- Frankreichs Regierungschef hält Überstehen des Misstrauensvotums für "möglich"
- Charaktertest bestanden: DHB-Frauen erreichen EM-Hauptrunde
- Araghtschi: Iran will Truppenentsendung nach Syrien "prüfen"
- FC Bayern: Neuer sieht erstmals Rot
- Südkoreas Präsident Yoon kündigt Aufhebung des Kriegsrechts an
- FC Bayern: Olise stürmt für Kane
- UNO: Zahl der Zwangsvertriebenen wird durch Konflikte und Katastrophen steigen
- Party auf der Alm: Bielefeld wirft Freiburg aus dem Pokal
- U21 bei EM erneut gegen England und Tschechien
- Neue Proteste in Georgien - Tausende trotzen Drohungen von Regierungschef Kobachidse
- Südkoreas Präsident ruft Kriegsrecht aus - Parlament stimmt für Aufhebung
- Rutte: Ukraine kann nicht mit Nato-Beitrittseinladung rechnen
- Klub-WM: Bayern bei Auslosung in Topf 1, BVB in Topf 2
- Bei Sieg von Strömsheim: Debakel für deutsche Biathleten
- Urteil: Atommüll darf in nordrhein-westfälischem Zwischenlager Ahaus gelagert werden
- Erkrankung von britischer Königin Camilla war Lungenentzündung
- Stromkosten: Bundesregierung will Zuschuss für Netzentgelte
- Merz weist Werben von Rot-grün um Zustimmung im Bundestag brüsk zurück
- Keine Sperre für Sane nach Ellbogenschlag
- Nach Parlamentswahl in Island: Sozialdemokraten mit Regierungsbildung beauftragt
- 55-Jähriger stirbt bei Arbeitsunfall in Baden-Württemberg
- Yonhap: Südkoreas Parlament nach Verhängung des Kriegsrechts abgeriegelt
- Spanien erlebt wärmsten November seit Beginn der Aufzeichnungen 1961
- Israel warnt nach Hisbollah-Beschuss vor Scheitern der Waffenruhe im Libanon
- Rekord: DHL sortiert über zwölf Millionen Pakete innerhalb eines Tages
- Entkriminalisierung von Abtreibung soll diese Woche im Parlament beraten werden
- Südkoreas Präsident ruft in Haushaltsstreit mit der Opposition das Kriegsrecht aus
Urteil: Atommüll darf in nordrhein-westfälischem Zwischenlager Ahaus gelagert werden
Im Zwischenlager im nordrhein-westfälischen Ahaus darf Atommüll gelagert werden. Die Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamts für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (Base) ist rechtens, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag mitteilte. Es wies die Klagen der Gemeinde Ahaus und eines Anwohners ab. (Az.: 21 D 98/17.AK)
In dem Prozess ging es um die Frage, ob Atommüll in Ahaus gelagert werden darf. Das Zwischenlager wurde in den 80er Jahren errichtet. Seitdem lagern dort mit den entsprechenden Genehmigungen Reste verschiedener Brennelemente. Die Kläger wandten sich vor Gericht gegen eine Genehmigung von 2016, welche die Aufbewahrung von 152 Castorbehältern mit knapp 290.000 abgebrannten Brennelementen aus dem Versuchsreaktor Jülich erlaubt.
Die Kläger argumentierten, dass die Genehmigung rechtswidrig sei, weil die Aufbewahrung in Fällen von Anschlägen auf das Lager nicht sicher sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht nun nicht. Es gebe keine Ermittlungsdefizite der Genehmigungsbehörde, entschieden die Richter. Die Angaben des Lagers ließ die Genehmigungsbehörde demnach überprüfen. Das Base ermittelte laut Gericht zutreffend, welche Radioaktivität freigesetzt werden kann, wenn ein Behälter beispielsweise durch einen Flugzeugabsturz auf das Lager undicht wird.
Diese radioaktive Strahlung überschreitet den vom Base zutreffend herangezogenen Grenzwert dem Urteil zufolge nicht. Die Lagerkonstruktion als solche ist demnach bestandskräftig genehmigt und musste nicht erneut überprüft werden. Auch andere Szenarien wie ein Anschlag auf das Lager mit Drohnen oder panzerbrechenden Waffen seien bei der Genehmigung berücksichtigt worden.
Das OVG ließ die Revision gegen das Urteil nicht zu. Dagegen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Bislang sind die 152 Castorbehälter lediglich geduldet in Jülich aufbewahrt. Für den Transport nach Ahaus ist eine gesonderte Genehmigung notwendig. Diese wurde noch nicht erteilt.
Das Urteil bestätige, dass das Base als Genehmigungsbehörde intensiv Sorge trage für die sichere Zwischenlagerung von Atomabfällen, erklärte Base-Präsident Christian Kühn nach der Verkündung der Entscheidung. "Die Bewertung der Sicherheit und Sicherung des Zwischenlagers entspricht den hohen Anforderungen des Atomgesetzes", fügte er hinzu. Einzelne von den Klägern aufgeworfene Szenarien habe das Gericht zu Recht als praktisch ausgeschlossen angesehen.
D.Schneider--BTB