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Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus nach Tötung von Verwandten in Hamburg
Das Landgericht Hamburg hat im Fall eines Manns, der zwei Verwandte erstach, die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann gilt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 32-Jährige im Februar mit einem Messer zunächst auf seinen Vater eingestochen hatte, als dieser in ein Auto einsteigen wollte. Der 32-Jährige stach ihm unvermittelt in die linke Brustseite.
Beim Versuch, ihm zu helfen, wurde der Onkel des Angeklagten schwer verletzt. Er erlitt vier Messerstiche in die Brust und in den Rücken. Der Vater hatte dem Urteil zufolge nicht mit dem Angriff gerechnet und konnte sich daher auch nicht wehren. Er erlag seinen Verletzungen noch am Tatort. Auch der Onkel des 32-Jährigen Onkel starb noch vor Ort.
Die Anklage warf dem Mann Mord und Totschlag vor. Wegen seiner Schuldunfähigkeit wurde er freigesprochen, stattdessen ordnete das Gericht seine Unterbringung an. Laut einem Gutachten geht seine Erkrankung mit "wahnhaftem Erleben" einher. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung forderten in ihren Plädoyers eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
C.Meier--BTB