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Anwälte warnen vor "Schnellschuss" beim Gewalthilfegesetz
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wendet sich gegen einen "Schnellschuss" beim geplanten Gewalthilfegesetz. Es gebe bei dem Vorhaben viele Punkte, "an denen noch gearbeitet werden muss", erklärte der DAV-Opferrechtsexperte Holger Rohne am Donnerstag. "Dafür genügt die Zeit in dieser Legislaturperiode schlichtweg nicht: Das Anliegen ist zu wichtig, um aus Eile ein unausgereiftes Gesetz zu beschließen."
Der Entwurf für das Gewalthilfegesetz war Ende November im Kabinett beschlossen und in der vergangenen Woche erstmal im Bundestag diskutiert worden. Darin ist ab 2030 für Opfer geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe vogesehen. Bis dahin soll das Hilfesystem ausgebaut werden - dazu zählen insbesondere mehr Frauenhäuser, Schutzwohnungen und Beratungsstellen.
Die rot-grüne Bundesregierung strebt eine Verabschiedung noch vor der Neuwahl des Bundestags an. Sie hat aber im Parlament keine Mehrheit. Daher gibt es Gespräche über das Gewalthilfegesetz auch mit der Opposition.
"Werden jetzt in einer Hauruckaktion die Forderungen der Union nach mehr Präventionsbemühungen und Strafverschärfungen - wobei letztere erwiesenermaßen keine Auswirkungen auf erstere haben - in das Gesetz aufgenommen, drohen verstärkte Vollzugsdefizite", warnte DAV-Vertreter Rohne. "Es fehlt bereits jetzt oftmals an einer konsequenten Umsetzung bestehender Verfahrensrechte von Verletzten im Strafverfahren", gab er zu bedenken.
D.Schneider--BTB