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Vier Jahre Haft für irakisches IS-Mitglied in Düsseldorf
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 33 Jahre alten Iraker wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu vier Jahren Haft verurteilt. Abdel Baset J. S. habe sich im Juni 2014 der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen und bis März 2015 bei der IS-Geheimpolizei mitgearbeitet, befand das Gericht in seinem am Freitag verkündeten Urteil.
J. S. habe es bis zum Leiter einer zehnköpfigen Gruppe gebracht. Im März 2015 habe er sich vom IS gelöst und sei dann nach Deutschland geflohen. Bei der Strafzumessung berücksichtige der Senat nach Gerichtsangaben zugunsten des Angeklagten unter anderem, dass er nicht vorbestraft war, seit der Tat zehn Jahre verstrichen sind und er sich freiwillig vom IS löste.
Zu seinen Lasten sei ins Gewicht gefallen, dass er sich für eine Vereinigung betätigt habe, die aufgrund ihrer Größe und ihres brutalen Vorgehens als besonders gefährlich anzusehen sei. Außerdem handele es sich bei der Geheimpolizei um eine besonders gefährliche Untereinheit des IS, die maßgeblich dazu beigetragen habe, totalitäre staatliche Strukturen zu schaffen.
Das Gericht sprach den Angeklagten von drei weiteren Vorwürfen frei - dabei ging es unter anderem um die Beteiligung an Hinrichtungen und drakonischen Bestrafungen. Nach der Befragung mehrerer Zeugen habe sich das Gericht nicht von einer Tatbeteiligung überzeugen können. Die Bundesanwaltschaft hatte acht Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
L.Janezki--BTB