Berliner Tageblatt - Nach Protest gegen Habeck an Fähre: Ermittlungen fast ohne Ergebnis

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Nach Protest gegen Habeck an Fähre: Ermittlungen fast ohne Ergebnis
Nach Protest gegen Habeck an Fähre: Ermittlungen fast ohne Ergebnis / Foto: © AFP/Archiv

Nach Protest gegen Habeck an Fähre: Ermittlungen fast ohne Ergebnis

Ein Jahr nach den Bauernprotesten gegen Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) am Fähranleger im schleswig-holsteinischen Schlüttsiel hat die Staatsanwaltschaft lediglich einen Tatverdächtigen identifizieren können. Ihm werde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Flensburg am Freitag mit. Für den in Zusammenhang mit den Protesten geprüften Vorwurf des Landfriedensbruch sieht die Anklage keine Anhaltspunkte. Es fehlt demnach an Hinweisen darauf, dass Gewalttätigkeiten gezielt und organisiert verübt werden sollten.

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Habeck wollte am 4. Januar vergangenen Jahres mit einer Fähre in Schlüttsiel ankommen, dort hatten sich aber 250 bis 300 Demonstrierende im Zuge der damaligen Bauernproteste versammelt. Wegen Sicherheitsbedenken verließ Habeck die Fähre damals nicht. Er kehrte zum Startort, der Hallig Hooge, zurück.

Der nun einzige identifizierte Tatverdächtige soll auf der Rampe zum Fähranleger die Polizeikette durchbrochen haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Ermittlungen dauerten noch an. Weitere Tatverdächtige seien binnen eines Jahres nicht identifiziert worden.

Bezüglich der weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände der Nötigung, der Bedrohung und der Beleidigung seien keine Teilnehmer der Demonstration und damit auch keine weiteren Beschuldigten identifiziert worden.

Die Staatsanwaltschaft erklärte die nicht gelungene Identifizierung mit der Unübersichtlichkeit und der sich dynamisch entwickelnden Lage. Deshalb hätten die eingesetzten Polizeikräfte Deeskalationsmaßnahmen den Vorrang einräumen müssen. Eine Feststellung der Personalien sei deshalb insgesamt unterblieben.

Die Auswertung der aufgrund von Dunkelheit schlechten Qualität des umfangreich gesicherten Film- und Bildmaterials habe ebenfalls keine Erkenntnisse gebracht. Auch die Zeugenvernehmungen konnten nicht zur Aufklärung beitragen, so die Ermittler.

Soweit es zu Verstößen gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein wegen der unterbliebenen Anmeldung der Veranstaltung und gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe wegen des Abbrennens von Feuerwerk gekommen sei, sei das Verfahren an den als Ordnungsbehörde zuständigen Landrat des Kreises Nordfriesland abgegeben worden.

N.Fournier--BTB