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Karlsruhe: Bremen darf Mehrkosten für Polizeieinsätze an Profifußball weiterreichen
Bremen darf der Deutschen Fußballliga (DFL) die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag gegen die DFL und wies ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Bremer Regelung ab. Die Bremer Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Es geht um Spiele, bei denen besonders heftige Fankrawalle in der Stadt erwartet werden. (Az. 1 BvR 548/22)
Bremen hatte 2014 entschieden, für die höheren Kosten bei solchen Polizeieinsätzen von den Veranstaltern eine Gebühr zu fordern. Die erste Rechnung wurde 2015 gestellt. Die DFL zog dagegen vor Gericht, hatte aber schon vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig keinen Erfolg. Nun scheiterte auch die letzte Möglichkeit für die DFL, die Verfassungsbeschwerde.
Das Urteil aus Karlsruhe dürfte Signalwirkung haben. Auch andere Bundesländer wollen die Mehrkosten bei solchen Spielen von den Veranstaltern zurückfordern. Sie warteten aber die Entscheidung des Verfassungsgerichts ab.
F.Müller--BTB