Berliner Tageblatt - Urteil wegen Planung von Anschlag auf Leverkusener Weihnachtsmarkt rechtskräftig

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Urteil wegen Planung von Anschlag auf Leverkusener Weihnachtsmarkt rechtskräftig
Urteil wegen Planung von Anschlag auf Leverkusener Weihnachtsmarkt rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Urteil wegen Planung von Anschlag auf Leverkusener Weihnachtsmarkt rechtskräftig

Die Verurteilung eines Jugendlichen aus Brandenburg wegen der Planung eines islamistisch motivierten Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt im nordrhein-westfälischen Leverkusen ist rechtskräftig. Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Neuruppin durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der zum Zeitpunkt der Verurteilung 17-Jährige hatte Revision eingelegt.

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Der Jugendliche mit russischer Staatsbürgerschaft, der zum Tatzeitpunkt in Wittstock lebte, wurde im August 2024 zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Landgericht sprach ihn der Verabredung zum Mord sowie des öffentlichen Verwendens des Kennzeichens eines von einem Betätigungsverbot betroffenen Vereins schuldig.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte über das Internet radikalisiert und mit einem Gleichgesinnten in Nordrhein-Westfalen zu dem Anschlag verabredet hatte. Die beiden planten demnach, am 30. November 2023 mit einem Kleintransporter über den Weihnachtsmarkt in Leverkusen-Opladen zu fahren, um möglichst viele "Ungläubige" zu töten.

Diejenigen Besucher, die dadurch nicht sofort getötet worden wären, wollten sie im Anschluss mit Messern erstechen. Die Tat wollten die Jugendlichen laut Gericht filmen und das Video nach der Tat im Internet veröffentlichen.

Zudem sah es das Landgericht als erwiesen an, dass der Angeklagte in zwei Fällen Erkennungszeichen der in Deutschland verbotenen Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in den sozialen Medien gepostet hatte.

Die beiden Jugendlichen wurden zwei Tage vor der geplanten Tat festgenommen, weil Polizeibehörden auf ihre Chatkommunikation aufmerksam geworden waren. Der zweite Jugendliche, ein damals 15-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen, wurde im Juni 2024 vom Landgericht Köln zu einer Jugendstrafe von ebenfalls vier Jahren verurteilt.

J.Horn--BTB