- Tübinger Verpackungssteuer: Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung
- Macron empfängt Scholz zum Arbeitsessen
- Pistorius tritt Reise nach Litauen, Polen und Frankreich an
- Tusk präsentiert Schwerpunkte von Polens EU-Ratsvorsitz
- Kein Halbfinale: Switolina scheitert gegen Keys
- Trump beendet Personenschutz für seinen früheren Berater Bolton
- Fünf Verletzte bei Messerangriff in Tel Aviv - Täter getötet
- Versicherer: Weniger Menschen steigen auf E-Autos um
- Trump gibt KI-Projekt mit mindestens 500 Milliarden Dollar Investitionen bekannt
- Netflix wächst auf mehr als 300 Millionen Abonnenten
- Ricken lässt Zukunft von Trainer Sahin offen
- CL: Liverpool und Barcelona als erste Teams im Achtelfinale
- Vier Verletzte bei Messerangriff in Tel Aviv - Täter getötet
- Trotz langer Überzahl: Bayer verliert in Madrid
- Doppelter Leweling: VfB hat Play-offs im Visier
- Sahin vor dem Aus: BVB-Pleite im "Endspiel" von Bologna
- Rückschlag statt Revanche: Handballer kassieren WM-Dämpfer
- 76 Tote bei Brand in türkischem Ski-Hotel
- Bischöfin von Washington redet Trump bei Gottesdienst in Gewissen
- Zahl der Toten bei Brand in türkischem Ski-Hotel auf 76 gestiegen
- BVB ohne Kapitäne Can und Brandt
- Freischwimmer: Anforderungen werden bei Prüfung teilweise unterlaufen
- Panama ordnet Überprüfung von Hafenbetreiber mit Verbindung zu Hongkong an
- Israelische Armee: Fast 20.000 Hamas-Mitglieder im Gaza-Krieg getötet
- Trump hebt Biden-Dekret zur KI-Regulierung auf
- "Wir wollen keine Amerikaner sein": Grönlands Regierungschef stellt sich gegen Trump
- Trump will "mehr als tausend" missliebige Regierungsmitarbeiter entlassen
- Corona-Impfstoffe: Belgiens Justiz weist Klagen gegen von der Leyen ab
- Mögliche außergerichtliche Einigung in Prozess zwischen Prinz Harry gegen Boulevardzeitung
- Billigung von Straftaten bei Palästinenserkundgebung: Geldstrafe in München bestätigt
- Nach Trumps Amtsantritt: Israel startet Militäreinsatz im Westjordanland
- Ukraine meldet Beschuss von Öllager und Flugzeugfabrik in Russland
- EU-Finanzminister billigen Frankreichs Budgetplan
- Südkorea: Entmachteter Präsident in Amtsenthebungsverfahren vor Gericht erschienen
- Prozess um spektakulären Diebstahl von Keltengoldschatz in Manching begonnen
- 90 Millionen Euro Steuerbetrug mit Kopfhörern: Prozess in Düsseldorf begonnen
- Wahlleiter prüfen FDP-Listen zur Bundestagswahl - Partei: Nichts zu beanstanden
- Mutmaßliches IS-Mitglied in Nordrhein-Westfalen festgenommen
- Urteil in Fall von Sektenmord an Vierjährigem in Hessen vor 36 Jahren rechtskräftig
- Verbraucher beschweren sich häufiger über ihre Versicherungen
- Nach Angriffen in Ungarn: Haftbefehle gegen zwei Linksextremisten in Vollzug
- Selenskyj äußert Zweifel an Trumps Engagement für Nato und Europas Sicherheit
- Nach Trumps Aufhebung von Sanktionen gegen Siedler: Israel startet Militäreinsatz im Westjordanland
- 66 Tote und dutzende Verletzte bei Brand in türkischem Ski-Hotel
- Jetstreams mit 33.000 Stundenkilometern: Windrekord auf Exoplanet WASP-127b gemessen
- Bundestag soll Gesetz zu Hilfen für DDR-Verfolgte beschließen - Fraktionen einig
- Trump ordnet erneut Rückzug der USA aus Pariser Klimaabkommen an
- Prozess um Klage von Prinz Harry gegen Boulevardmedien verzögert
- Rumänien-Wahl: Europäisches Gericht weist Antrag Georgescus gegen Annnulierung ab
- Israels Armeechef Halevi reicht wegen "Versagens" am 7. Oktober 2023 Rücktritt ein
Urteil in Fall von Sektenmord an Vierjährigem in Hessen vor 36 Jahren rechtskräftig
Im Fall eines vor mehr als 36 Jahren in Hessen begangenen Sektenmords an einem Vierjährigen ist das Urteil gegen die Sektenanführerin rechtskräftig. Die Revision wurde verworfen, wie der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Frankfurt am Main hatte die Anführerin wegen Mordes im November 2023 zu lebenslanger Haft verurteilt. Es handelte sich bereits um das zweite Verfahren.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau als Anführerin einer Sekte das Kind als besessen angesehen und deswegen beschlossen hatte, es zu töten. Die Frau schnürte den Jungen, dessen Eltern Sektenmitglieder waren, im August 1988 vollständig in einen Leinensack ein und legte ihn im Badezimmer ab. Obwohl es am Tattag draußen 32 Grad Celsius heiß war, verringerte die Anführerin die Luftzufuhr des Raums absichtlich und überließ das Kind in dem Sack sich selbst. Kurz darauf starb der Junge.
Der Fall und der Prozess haben eine lange Geschichte: Er kam erst nach vielen Jahren durch Medienrecherchen überhaupt ans Licht. Im September 2020 verurteilte das Landgericht Hanau die Frau wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil gegen sie im Mai 2022 jedoch wegen eines Rechtsfehlers auf und verwies das Verfahren nach Frankfurt. Die Frankfurter Richter verurteilten sie im November 2023 wegen Mordes durch Unterlassen erneut zu lebenslanger Haft.
Im September 2020 wurde die Mutter des Jungen wegen des Verdachts der Mittäterschaft festgenommen. Das Landgericht Hanau sprach sie im Oktober 2022 aus Mangel an Beweisen aber frei. Die Anklage hatte ihr vorgeworfen, ihren körperlich und seelisch vernachlässigten Sohn getötet zu haben, indem sie ihn in dem über dem Kopf zugeschnürten Sack zum Mittagsschlaf gelegt und der Obhut der Sektenanführerin überlassen hatte.
Zur Begründung für den Freispruch führte die Kammer aus, dass nicht mit der nötigen Sicherheit festgestellt werden konnte, dass die Mutter den Sack zugeschnürt hatte. Ein alternativer Tathergang sei möglich.
I.Meyer--BTB