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AfD-Verbotsdebatte: Wanderwitz appelliert im Bundestag an "historische Verantwortung"
In der erstmaligen Plenardebatte über einen möglichen AfD-Verbotsantrag haben die Befürworter im Bundestag für ihren Antrag geworben. Mitinitiator Marco Wanderwitz (CDU) nannte die AfD am Donnerstagabend eine "wirklich gefährliche, demokratiezersetzende, Herzen vergiftende, Hass und Hetze säende Partei". Deutschland könne die AfD "nicht länger ertragen, ohne langfristig irreparablen Schaden an seiner Substanz zu nehmen". Er sehe den Bundestag in einer "historischen Verantwortung".
Fraktionsübergreifend insgesamt 124 Abgeordnete hatten den Antrag unterzeichnet, mit dem der Bundestag beauftragt werden soll, ein Parteiverbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anzustoßen. Wanderwitz sagte, dass die heutige Politik Lehren aus der deutschen Geschichte ziehen müsse. "Auschwitz mahnt uns, wie fragil unsere Zivilisation ist", sagte er. Der Antrag sei nun eingereicht worden "mit dem klaren Ziel eines Verbots".
Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge, die den Antrag ebenfalls unterstützt, bezeichnete die AfD als "Gefahr für unsere Demokratie". Dass diese rechtmäßig in den Bundestag gewählt wurde, ändere dies nicht: "In Deutschland ist die Demokratie bereits einmal durch eine demokratisch gewählte Partei abgeschafft worden", sagte Wegge. Daher sei es "unsere Pflicht zu handeln", rief Wegge auf. "Wir haben nicht mehr viel Zeit."
Die Initiatoren werfen der AfD in ihrem Antrag vor, sich zunehmend planvoll "gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung" wie Demokratie und Menschenwürde zu wenden. In der Begründung wird unter anderem auf die Forderung nach "Remigration" auch von deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund verwiesen.
Der AfD-Abgeordnete Peter Boehringer warf den Initiatoren vor, mit ihrem Antrag zwölf Millionen Wählerstimmen ausgrenzen zu wollen. Den AfD-Wählern würde mit einem Verbot seiner Partei "ihr demokratisches, freies Wahlrecht" genommen. Der Verfassungsschutz habe bisher nur "lächerliche, anekdotische" Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD gesammelt.
Mit Blick auf die Bundestagsabstimmung über einen Migrationsantrag der Union am Mittwoch, dem die AfD zur Mehrheit verholfen hatte, kritisierte Boehringer die CDU. Er warf ihr "Doppelstandards" und ein "schlechtes Staatsschauspiel" vor, wenn diese an einem Tag die Zustimmung der AfD in Kauf nehme und einige Abgeordnete von ihr am nächsten Tag für ein Verbot plädierten.
Die Grünen-Politikerin Renate Künast unterstützt mit rund 40 Fraktionskollegen einen Antrag, der einem Verbotsverfahren eine juristische Prüfung vorschalten will. Demnach haben sich auch einzelne Abgeordnete von SPD, Union und FDP angeschlossen. "Wir müssen Courage zeigen", sagte Künast. "Wir können uns nicht davor drücken", Instrumente zur Verteidigung der Demokratie anzuwenden. "Es ist fünf vor zwölf mindestens, in manchen Regionen ist es fünf nach zwölf."
Wanderwitz hatte zuvor den Sendern RTL und ntv gesagt, dass es eines vorgeschalteten Gutachtens aus seiner Sicht nicht bedürfe, "sondern dass genügend Material vorhanden ist, dass wir große Erfolgsaussichten sehen". Beide Anträge wurden in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Die Kritiker beider Anträge warnten aber vor möglichen Konsequenzen eines erfolglosen Verbotsverfahrens. Er könne zwar alle verstehen, die ein solches anstrebten, sagte der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle. "Ich muss trotzdem sagen, dass ich in der Abwägung zu einem anderen Ergebnis komme." Verbotsanträgen zuzustimmen heiße, das Gespräch mit AfD-Anhängern abzubrechen. Kuhle warnte davor, der AfD dieses "Geschenk" zu machen.
Der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor wies ebenfalls auf den "demokratischen Grundkonsens" hin, dass die AfD in großen Teilen "antisemitisch, rassistisch, ausländerfeindlich, frauenverachtend und einfach rechtsextrem" sei. Seine Fraktion sei aber "in Mehrheit" der Meinung, dass ein Verbotsverfahren "zu risikoreich" sei. Zudem würde der Antrag vor der Neuwahl zum falschen Zeitpunkt kommen. "Die AfD könnte sich in einer Opferrolle suhlen, die ihr nicht zusteht."
Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Eine Partei kann laut Grundgesetz nur verboten werden, wenn sie die "freiheitlich demokratische Grundordnung" beeinträchtigen oder beseitigen will und damit verfassungswidrig ist. Zudem muss es konkrete Anhaltspunkte dafür geben, dass ein Erreichen der verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele nicht völlig aussichtslos erscheint. Beantragen können ein Verbot der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung.
Die AfD insgesamt wird vom Verfassungsschutz derzeit als rechtsextremistischer "Verdachtsfall" betrachtet. Die Landesverfassungsschutzbehörden in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt stufen die Partei dort als gesichert rechtsextremistisch ein.
S.Keller--BTB