Berliner Tageblatt - Tödliche Schüsse bei Streit in Wolfsburg: Fast fünf Jahre Haft in zweitem Prozess

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Tödliche Schüsse bei Streit in Wolfsburg: Fast fünf Jahre Haft in zweitem Prozess
Tödliche Schüsse bei Streit in Wolfsburg: Fast fünf Jahre Haft in zweitem Prozess / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Tödliche Schüsse bei Streit in Wolfsburg: Fast fünf Jahre Haft in zweitem Prozess

Etwas mehr als fünfeinhalb Jahre nach einem tödlich verlaufenen Streit mit Schusswaffeneinsatz in Wolfsburg ist der Angeklagte in einem neu aufgerollten Prozess zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig sprach den Mann nach Angaben einer Sprecherin am Donnerstag eines Totschlags in Tateinheit mit weiteren Delikten wie gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffenrecht für schuldig.

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In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht den Beschuldigten 2023 wegen fahrlässiger Tötung und anderer Delikte ebenfalls zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof auf und verwies den Fall zur neuerlichen Verhandlung an eine andere Kammer zurück.

Der mit einer Pistole bewaffnete Angeklagte hatte sich nach Feststellungen der Gerichte am Abend des 1. August 2019 zu einer Wohnung im Wolfsburger Stadtteil Vorsfelde begeben, in der sich mehrere Männer aufhielten. Es kam zu einem Streit, bei dem der Angeklagte zunächst einmal in den Boden schoss.

Es folgte eine Rangelei um die Waffe, bei der kurz hintereinander weitere Schüsse abgefeuert wurden. Ein 30-jähriger Kontrahent erlitt dabei eine tödliche Schlagaderverletzung. Ein 31-Jähriger wurde schwer verletzt.

Rechtlich strittig war, inwieweit der zum Zeitpunkt des ersten Prozesses 28-jährige Beschuldigte bei den Schüssen in Tötungsabsicht gehandelt hatte. In dem neuen Verfahren räumte er der Gerichtssprecherin zufolge ein, zumindest bei den späteren Schussabgaben sei ihm die Gefahr für andere bewusst gewesen.

Das Geständnis ermöglichte anders als im ersten Prozess eine Verurteilung wegen Totschlags. Zugleich änderte sich das Strafmaß allerdings nicht.

M.Furrer--BTB