Berliner Tageblatt - Berlin: Prozessbeginn gegen Mann wegen Tötung von Freundin und Töchtern mit Armbrust

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Berlin: Prozessbeginn gegen Mann wegen Tötung von Freundin und Töchtern mit Armbrust
Berlin: Prozessbeginn gegen Mann wegen Tötung von Freundin und Töchtern mit Armbrust / Foto: © AFP/Archiv

Berlin: Prozessbeginn gegen Mann wegen Tötung von Freundin und Töchtern mit Armbrust

Weil er seine Lebensgefährtin und seine beiden Töchter mit einem Messer und einer Armbrust brutal getötet haben soll, muss sich seit Donnerstag ein 37-Jähriger vor dem Berliner Landgericht verantworten. Laut Anklage, die von Staatsanwalt Ralph Knispel am ersten Prozesstag verlesen wurde, tötete er die drei Opfer am späten Abend des 31. Oktobers 2024 in der gemeinsamen Wohnung in Berlin-Marzahn.

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Die Staatsanwaltschaft gehe vom Mordmerkmal der Grausamkeit aus, da der Angeklagte bewusst und gewollt den Opfern weit über das für eine Tötung erforderliche Maß Schmerzen und Qualen zugefügt habe, führte Knispel aus. So habe er die Pfeile, die er bereits auf seine 31-jährige Freundin und die fünf und sechs Jahre alten Mädchen geschossen hatte, wieder aus deren Körpern gezogen und erneut auf sie abgefeuert. Alle drei erlitten zahlreiche schwerste Verletzungen und verbluteten vor Ort.

Der Angeklagte war nach der mutmaßlichen Tat in seine Heimatstadt Heidelberg geflohen und wurde dort fünf Tage später festgenommen. Er ließ am ersten Prozesstag von seiner Verteidigung eine Erklärung verlesen, in der er die Tat einräumte. "Ich habe die Tat begangen und kann es selber nicht glauben", heißt es darin.

Er habe seine Töchter vor der Welt schützen wollen, die außer Rand und Band geraten sei, teilte der Angeklagte in der Erklärung mit. Seine Lebensgefährtin sei hier anderer Meinung gewesen und habe nicht gut genug auf die Töchter aufgepasst. Alle Freunde seien zu Feinden geworden, der Kindergarten habe jeden hineingelassen.

Eine Sachverständige sagte vor Gericht, sie gehe von einer schweren geistigen Erkrankung des Angeklagten aus. Aufgrund seines "paranoiden Hintergrunds" empfehle sie eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - zumal sich der Angeklagte in Untersuchungshaft einer Behandlung verweigere.

Für den Prozess sind zunächst neun Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird am 10. April gerechnet.

L.Dubois--BTB