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Fast 13 Jahre Haft nach Tötung von Wachmann in Potsdamer Flüchtlingsunterkunft
Im Prozess um einen getöteten Wachmann in einer Potsdamer Flüchtlingsunterkunft ist der angeklagte Mensch zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Er wurde unter anderem des Totschlags schuldig gesprochen, wie eine Sprecherin des Potsdamer Landgerichts am Mittwoch sagte. Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte bezüglich des Totschlags auf Freispruch plädiert.
Der angeklagte Mensch mit südafrikanischer Staatsbürgerschaft hatte sich selbst als Transfrau bezeichnet, wurde vom Gericht der Sprecherin zufolge zuletzt aber als Mann angesprochen. Grund sei ein psychiatrisches Gutachten, das die weibliche Identität in Zweifel zog.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte den 33-jährigen syrischen Wachmann im Mai vergangenen Jahres getötet hatte. Mit diesem soll der Beschuldigte bereits zuvor aneinandergeraten sein, weil er ihn auf das Messerverbot in der Unterkunft hingewiesen hatte.
Als der Angeklagte am 30. Mai in den frühen Morgenstunden in die Unterkunft kam, sei es erneut zu einem hitzigen Wortgefecht gekommen, sagte die Gerichtssprecherin. Anschließend habe der Südafrikaner dem Wachmann in Tötungsabsicht zweimal mit dem Messer in die Brust gestochen und dabei Herz und Zwerchfell des Opfers schwer verletzt.
Der Wachmann wurde von Bewohnern gefunden. Rettungskräfte brachten ihn ins Krankenhaus, wo er notoperiert wurde, wenig später aber starb. Der Angeklagte fuhr nach Überzeugung der Kammer nach der Tat nach Berlin. Er wurde tags darauf in einem Regionalzug festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Zunächst sei der Angeklagte in einer Justizvollzugsanstalt für Frauen untergebracht gewesen, sagte die Gerichtssprecherin. Nachdem er dort aber auch durch übergriffiges Verhalten aufgefallen war, indem er etwa seine Genitalien entblößte, wurde er in ein Männergefängnis überstellt.
Dem psychiatrischen Gutachten zufolge stehe das Verhalten des Angeklagten während der Untersuchungshaft im Widerspruch zu seiner Transsexualität, sagte die Gerichtssprecherin. Zudem sei es unüblich, dass er diese nicht in der Kindheit oder Jugend, sondern erst während des Asylverfahrens zum Ausdruck gebracht habe. Der Gutachter sei davon ausgegangen, dass die behauptete Transsexualität eher Ausdruck eines Wunschs nach Aufmerksamkeit sowie Kompensation von geringem Selbstwertgefühl sei.
D.Schneider--BTB