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Gericht: Keine Freistellung von Schwimmunterricht aus religiösen Gründen
Kinder einer radikalchristlichen Glaubensgemeinschaft in Baden-Württemberg dürfen nicht aus religiösen Gründen vom Schwimmunterricht befreit werden. Dies teilte das Verwaltungsgericht Freiburg am Mittwoch mit. Die Urteilsgründe lagen noch nicht vor. Geklagt hatte ein Ehepaar aus dem Landkreis Tuttlingen, das mit der Klage eine Befreiung für seine Kinder vom Schwimmunterricht erreichen wollte.
Die Familie gehört der Palmarianischen Kirche an. Dabei handelt es sich um eine christliche Glaubensgemeinschaft aus Spanien, die in dortigen Medien als Sekte gilt. Sie spaltete sich von der römisch-katholischen Kirche ab und hat einen eigenen Papst.
Laut den Geboten der Glaubensgemeinschaft dürfen Anhänger keine Orte aufsuchen, an denen es "schamlose Zurschaustellungen" gibt. Dem Ehepaar zufolge sei bereits das Betreten eines Schwimmbads eine "Todsünde". Die strengen Bekleidungsvorschriften, laut denen eng anliegende Kleidung verboten ist, wären auch dann verletzt, wenn die Tochter einen Burkini und Schwimmsocken trüge.
Das Regierungspräsidium Freiburg lehnte die Freistellung ab - zu Recht, wie nun das Gericht urteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
M.Odermatt--BTB