-
USA und Ukraine setzen Gespräche in Berlin am Montag fort - Witkoff sieht "große Fortschritte"
-
Ultrarechter Kandidat Kast gewinnt Präsidentenwahl in Chile
-
15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney getötet
-
Witkoff: "Große Fortschritte" bei Ukraine-Treffen im Kanzleramt
-
Angreifer töten 15 Menschen bei Anschlag auf jüdisches Lichterfest in Sydney
-
Bayern-Fiasko abgehakt: Starke Stuttgarter klopfen oben an
-
Selenskyjs Gespräche mit US-Gesandten in Berlin vorerst zu Ende - Fortsetzung am Montag
-
HBL: Magdeburg gewinnt Krimi in Gummersbach
-
Dobrindt: Deutschland nimmt belarussische Oppositionelle Kolesnikowa und Babariko auf
-
Später Ausgleich: Bayern verhindern Heimpleite gegen Mainz
-
Belarussischer Dissident Bjaljazki will politischen Kampf im Exil fortsetzen
-
Trotz grandiosem Fight: Handballerinnen verpassen WM-Gold
-
Unterstützer: Kein Kontakt zu iranischer Nobelpreisträgerin Mohammadi seit ihrer Festnahme
-
Ukraine-Gespräche: Selenskyj trifft US-Gesandte Witkoff und Kushner im Kanzleramt
-
Mislintat wird Allofs-Nachfolger in Düsseldorf
-
Platz zehn: Raimunds Podestserie reißt in Klingenthal
-
Zehn Mann reichen nicht: BVB schleppt Frust in die Liga
-
Ukraine-Gespräche: Merz empfängt Selenskyj und US-Delegation im Kanzleramt
-
Mindestens elf Tote bei antisemitischem Angriff auf Feiernde in Australien
-
Französischer EPR-Atomreaktor Flamanville erreicht erstmals volle Kapazität
-
Bayerns Innenminister Herrmann zu Festnahmen: Anschlag stand nicht unmittelbar bevor
-
Israel tötet ranghohen Hamas-Kommandeur im Gazastreifen - Hamas lehnt Entwaffnung ab
-
Schalke 04 holt Zweitliga-Herbstmeisterschaft
-
Trump räumt mögliche Niederlage der Republikaner bei Zwischenwahlen 2026 ein
-
Biathlon: Weidel wird Zehnte im Verfolger - Voigt abgeschlagen
-
Ukraine-Gespräche in Berlin: Selenskyj plädiert für Einfrieren des Frontverlaufs
-
Zentralrat warnt vor weiterer Zunahme antisemitischer Angriffe
-
Russland erklärt Deutsche Welle zur "unerwünschten Organisation"
-
Slalom in Val d'Isère: Straßer unterliegt seinem "Endgegner"
-
Freude und Erleichterung über Freilassung von belarussischen Oppositionellen
-
Antisemitismusbeauftragter ruft nach Sydney-Anschlag zu Schutz auf
-
Biathlon: DSV-Staffel belegt Rang fünf
-
Obdachlose Frau will in Hamburger S-Bahn-Tunnel schlafen - Strecke gesperrt
-
20-Jähriger stiehlt in Erfurt zwei Schafe und hält sie in Wohnhaus
-
Elf Tote bei antisemitischem "Terrorangriff" am Bondi Beach in Australien
-
Entscheidende Runde der Präsidentschaftswahl in Chile hat begonnen
-
Sturz am Tag nach dem Sieg: Aicher bleibt unverletzt
-
Kämpfe zwischen Thailand und Kambodscha dauern ungeachtet der US-Friedensbemühungen an
-
Australien: Mindestens zehn Tote bei Schusswaffenangriff am Bondi Beach
-
Slalom in Val d'Isère: Straßer verpasst Finale
-
Vor Berliner Ukraine-Treffen: Deutsche Außenpolitiker fordern starke Rolle Europas
-
Mutmaßlich islamistischer Anschlagsplan auf Weihnachtsmarkt: Ermittlungen in Bayern
-
Verdi-Umfrage: Jobcenter-Beschäftigte klagen über zu hohe Belastung
-
Schokoladenkrise: Ritter-Sport-Chef rechnet mit weiter steigenden Preisen
-
Draisaitl mit drei Vorlagen - nun 999 NHL-Scorerpunkte
-
Rodeln: Loch mit Schadensbegrenzung - Langenhan Zweiter
-
Ohne Wagner: Orlando verpasst Finale des NBA Cups
-
Übergegner Norwegen? Döll macht sich keine "großen Sorgen"
-
"Bestes Tor meiner Karriere": Bayer feiert Kunstschütze Terrier
-
Hopps Weg zurück zur WM: "Wollte die ganze Welt umarmen"
Urteil: Einnahmen aus Musik mit strafbaren Beleidigungen dürfen eingezogen werden
Einnahmen aus im Internet veröffentlichten Musikclips, in dem Menschen in strafbarer Weise beleidigt werden, dürfen einem Gerichtsurteil aus Hessen zufolge eingezogen werden. Es handle sich dabei um Erträge aus einer Straftat, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main in einer am Donnerstag veröffentlichen Entscheidung betonte. Es geht konkret um rund 1300 Euro (Az.: 916 Ds 6443 Js 211140/23).
Der angeklagte Musiker veröffentlicht nach Gerichtsangaben Lieder mit meist politischem Inhalt. In einem Video von 2022 lief er demnach rappend mit einer AfD-Fahne durch Frankfurt am Mai und beleidigte darin zwei Politiker der damaligen Bundesregierung unter anderem als "Stricher" und "Fotze".
Das Amtsgericht verurteilte den Musiker zu einer Geldstrafe und ordnete die Einziehung sämtlicher Einnahmen an, die durch das Video entstanden. Es betonte zwar die besondere Bedeutung der Meinungs- und Kunstfreiheit mit Blickt auf Machtkritik. Amtsträger dürfen für die Art und Weise ihrer Machtausübung angegriffen werden, ohne dass gerichtliche Sanktionen drohen.
In diesem Fall überwog für das Gericht jedoch das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Politiker, weil die Äußerungen auf "Herabwürdigung" zielten. Mit seinem Video generierte der Musiker Streaming-Einnahmen von rund 600 Euro. Unter anderem wurde es nach Gerichtsangaben auf den Video- und Musikplattformen Youtube und Spotify insgesamt rund eine halbe Million Mal aufgerufen. Zudem erhielt er demnach Spenden in Höhe von 700 Euro. Diese Beträge wurden eingezogen. Das Urteil aus dem August ist rechtskräftig.
H.Seidel--BTB