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Großbritannien kritisiert Eingreifen aus Straßburg bei Abschiebungen nach Ruanda
Die britische Regierung wendet sich nach Einwänden des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen ihre umstrittene Migrationspolitik offen gegen die Straßburger Richter. "Die undurchsichtige Arbeitsweise dieses Gerichts ist absolut skandalös", sagte Innenministerin Priti Patel dem "Daily Telegraph" (Samstagsausgabe). Premierminister Boris Johnson bezeichnete das Eingreifen des Menschenrechtsgerichts als "seltsam", er sei von der Rechtmäßigkeit seiner Politik überzeugt. London erwägt nun, sich von der Europäischen Menschenrechtkonvention loszusagen.
Die britische Regierung wollte in dieser Woche illegal nach Großbritannien gekommene Asylsuchende erstmals nach Ruanda bringen. Zu diesem Zweck hat London ein Abkommen mit der Regierung in Kigali geschlossen. Gegen Geld sollen die Menschen in dem ostafrikanischen Land untergebracht werden, um andere Menschen abzuschrecken, die Überfahrt über den Ärmelkanal nach Großbritannien zu versuchen. Menschenrechtsaktivisten, Kirchen und die UNO kritisierten dieses Vorgehen scharf.
Ursprünglich sollten 130 Asylbewerber an Bord des Fluges am späten Dienstagabend sein, aber die Zahl wurde nach einer Reihe rechtlicher Anfechtungen aus Menschenrechtsgründen immer kleiner. Am Dienstag hätte London nur noch eine Handvoll Migranten ausfliegen können. Auch diese Abschiebungen wurden dann schließlich durch das Eingreifen des Straßburger EGMR gestoppt.
Die Richter entschieden, dass die britische Justiz die Rechtmäßigkeit der Abschiebungen im Detail prüfen muss. Diese Prüfung war bereits für Juli angesetzt. Bis dahin könnten keine Migranten nach Ruanda gebracht werden, erklärte der EGMR.
Innenministerin Patel bezeichnete diesen Beschluss als ihrer Einschätzung nach "politisch motiviert". Auch sei ihrer Regierung die Identität der verantwortlichen EGMR-Richter nicht mitgeteilt und die vollständige Entscheidung des Gerichts zunächst nicht übersandt worden.
"Kein Gericht in diesem Land hat gesagt, dass die Maßnahme illegal ist", sagte Premier Johnson am Samstag vor Journalisten. Doch dann habe es diese "seltsame" Entscheidung aus Straßburg gegeben. "Wir werden sehen, wohin das führt." Er werde seine Politik jedenfalls fortsetzen.
Die Darstellung, die Entscheidung des europäischen Gerichts habe eine politische Dimension, passt in Londons Narrativ von einer Bedrohung der britischen Souveränität durch europäische Institutionen. Allerdings gehört der EGMR nicht zur Europäischen Union, aus der Großbritannien ausgetreten ist. Der Gerichtshof ist das Justizorgan des Europarats und überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Großbritannien 1950 mitverfasst hatte.
Johnson steht durch eine Rekordzahl ankommender Flüchtlinge politisch stark unter Druck. Er hatte im Wahlkampf eine deutlich striktere Einwanderungspolitik nach dem Brexit angekündigt. Seine Regierung erwägt nun, das britische Menschenrechtsgesetz neu zu fassen, um Abschiebungen zu erleichtern. Dieses Gesetz fußt auf der Europäischen Menschenrechtskonvention.
C.Meier--BTB