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BGH verhandelt erneut über Rücktritt von Pauschalreise wegen Pandemie
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag (09.00 Uhr) in Karlsruhe erneut über die Konsequenzen aus der Stornierung einer Pauschalreise wegen der Corona-Pandemie. In drei Fällen fordern Touristen ihre Anzahlung zurück, nachdem sie wegen Corona nicht an der Reise teilnehmen wollten. Kunden können eine Reise vor deren Beginn jederzeit stornieren - das Reiseunternehmen kann aber normalerweise eine Entschädigung verlangen. (Az. X ZR 66/21 u.a.)
Eine Ausnahme gilt, wenn "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" die Reise erheblich beeinträchtigen würden. Die strittigen Reisen wurden kurz vor oder zu Beginn der Pandemie gebucht. Eine von ihnen fand mit angepasstem Hygienekonzept statt. Eine andere wurde nach der Stornierung abgesagt, im dritten Fall war das Hotel geschlossen.
Vor den jeweiligen Landgerichten hatten die Kläger Erfolg. Nun überprüft der BGH die Urteile. Einen ähnlichen Fall legte er Anfang August dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Dabei ging es um Stornokosten.
L.Dubois--BTB