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Drogenbeauftragter verteidigt Cannabis-Legalisierung - CSU will erneutes Verbot
Ein Jahr nach der teilweisen Cannabis-Legalisierung hat der Bundesdrogenbeauftragte Burkhard Blienert (SPD) den Schritt der Ampel-Regierung gegen Kritik aus der Union verteidigt. "Das Cannabisgesetz hat für einen ehrlicheren und entkriminalisierten Umgang mit Drogen einen wichtigen Beitrag geleistet", sagte Blienert den Zeitungen der Mediengruppe Bayern vom Dienstag. Vor allem die CSU dringt jedoch darauf, Cannabis wieder zu verbieten, wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann in der "Augsburger Allgemeinen" bekräftigte.
"Die Entstigmatisierung hilft, um über die Auswirkungen des Drogenkonsums zu reden", argumentierte Blienert. Er riet dazu, die im Herbst geplante Evaluierung abzuwarten. Schon jetzt zeige sich aber, "dass gerade von Menschen, die seit vielen Jahren mit Cannabis ein Problem haben, mehr Beratungs- und Behandlungsangebote abgefragt werden, was ein gutes Zeichen ist". Vor allem bei frühzeitiger Aufklärung an Schulen gebe es aber "noch deutlich Luft nach oben". Diese müsse früher beginnen und häufiger angeboten werden.
Blienert mahnte außerdem an, das Augenmerk eher auf die zunehmende Verbreitung härterer Drogen zu richten. "Was uns zurzeit beunruhigen sollte: Immer mehr vor allem auch junge Menschen greifen zu viel stärkeren Mittel wie synthetischen Opioiden wie Tilidin bis Fentanyl", sagte er. Es sei besorgniserregend, dass seit Jahren immer mehr Menschen immer gefährlichere Drogen konsumierten. Blienert forderte im Umgang damit "eine Suchtpolitik, die schützt, hilft und unterstützt".
Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis war am 1. April 2024 in Kraft getreten. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist etwa in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten verboten.
In den derzeitigen Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD ist das Thema strittig. Vor allem die CSU dringt auf eine strikte Antidrogenpolitik. "Wir wollen den Fehler der Ampel rückgängig machen und Cannabis wieder verbieten", sagte Herrmann der "Augsburger Allgemeinen". Die Hoffnung, dass durch die Teillegalisierung die kriminelle Szene geschwächt würde, sei "total trügerisch" und werde sich auch in Deutschland nicht erfüllen. "Wir erleben in Europa, wie Drogenbosse nun mit noch härteren Mitteln ihre Geschäfte betreiben", sagte Herrmann.
Als weiteren Aspekt nannte der bayerische Innenminister die Auswirkungen des Drogenkonsums im Straßenverkehr. "Formal sehen wir einen Rückgang von Drogendelikten, weil manches nicht mehr strafbar ist", sagte er. "Auf der anderen Seite stellen wir fest, dass im Straßenverkehr die Delikte im Zusammenhang mit Drogenkonsum zunehmen. Das ist eine erhebliche Gefahr, auch für Unbeteiligte."
Rückendeckung bekam er von der Bundesärztekammer und der Deutschen Polizeigewerkschaft. "Die mit dem Gesetz verfolgten Ziele - Eindämmung des Schwarzmarktes, Stärkung des Gesundheitsschutzes und Verbesserung des Jugendschutzes - wurden verfehlt", sagte Ärztekammerpräsident Klaus Reinhardt der Mediengruppe Bayern. "Aus medizinischer und suchtpräventiver Perspektive" müsse die Cannabis-Legalisierung zurückgenommen werden. Beim Kinder- und Jugendschutz seien etwa die gesetzlichen Vorgaben "schwer umsetzbar und können kaum effektiv kontrolliert werden".
Polizeigewerkschaftschef Rainer Wendt sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern, die Legalisierung von Cannabis sei bisher eher schleppend angelaufen, "was an den unglaublichen bürokratischen Hürden liegt". Die Länder seien zum Teil immer noch damit beschäftigt, Verordnungen zu erlassen, "da die Zuständigkeiten nicht geregelt sind". Das neue Gesetz ziehe auch "eine Fülle an Regelungen und Tatbeständen mit sich, die die Polizei kontrollieren muss und die Arbeit erschweren".
Der Deutsche Richterbund forderte zumindest eine Überarbeitung des Gesetzes, welche "die Strafverfolgung nicht länger erschwert und keine Schlupflöcher für organisierte Kriminelle lässt". Eine spürbare Entlastung der Justiz sei bislang nicht eingetreten, sagte Verbandspräsident Sven Rebehn der Mediengruppe Bayern. Das Gesetz sei voll von "Widersprüchen und Unklarheiten".
O.Krause--BTB