- Erste internationale Flugverbindung in Grönlands Hauptstadt Nuuk gestartet
- Putin droht Angriff auf Kiew mit neuer Oreschnik-Rakete an
- Swiatek nach positivem Dopingtest für einen Monat gesperrt
- Liebesbetrug per Messengerdienst: 80-Jährige in Magdeburg verliert zehntausende Euro
- Bundesfinanzhof: Bestrebungen gegen Demokratie können nicht gemeinnützig sein
- Deutsche Migrationsexperten warnen vor Scheitern von EU-Asylsystem
- Deutschland bietet Polen nochmalige Entsendung von Patriot-Einheiten an
- Islamistischer Anschlagsplan mit Rohrbomben: Jugendlicher in Rheinland-Pfalz gefasst
- Nach Trump-Wahl: Deutsche Stiftung warnt vor Einschnitten bei Kampf gegen Aids
- Bundestag plant Gesetzesbeschlüsse - FDP und Union bieten Unterstützung an
- "Büchse der Pandora": Lindner kritisiert Aussagen von CDU/CSU zur Schuldenbremse
- Inflation zieht im November auf voraussichtlich 2,2 Prozent an
- Vollzeit in der WEC: Schumacher nicht mehr Formel-1-Ersatz
- Über eine Tonne Marihuana bei Durchsuchungen in Großraum Berlin beschlagnahmt
- Oberstes Gericht in Rumänien ordnet Neuauszählung nach Präsidentschaftswahl an
- FDP attackiert Lauterbach wegen Einflussnahme auf Corona-Risikobewertung
- Weitere Eskalation: Massive Luftangriffe mit Streumunition auf ukrainische Energieanlagen
- Mehr als 70 Verbände fordern schnelle Liberalisierung des Abtreibungsrechts
- Trotz Waffenruhe Verletzte im Südlibanon - Libanesische Armee baut ihre Präsenz aus
- Richter lehnt Freilassung von US-Rapper Sean "Diddy" Combs auf Kaution erneut ab
- "Neue Wege": Schumacher nicht mehr Formel-1-Ersatz bei Mercedes
- Umfrage: Viele Kommunen arbeiten bei Flüchtlingsunterbringung "im Krisenmodus"
- Würzburger Oberbürgermeister Schuchardt wird Hauptgeschäftsführer des Städtetags
- Nützlich für Forstwirtschaft: Holzwespen-Schlupfwespe ist Insekt des Jahres 2025
- Viereinhalb Jahre nach Mord an Pastor in Berlin: Prozess gegen 30-Jährigen
- Berichte von Gewalt: VfB nach abgebrochener Fan-Anreise empört
- Überzogene Kontrollen: UEFA untersucht BVB-Beschwerde
- CDU-Politiker Kiesewetter: Deutschland ist für Russland "längst Kriegsziel"
- Russischer Botschafter wegen Ausweisung von ARD-Mitarbeitern einbestellt
- EU-Millionenbuße gegen Pierre Cardin und deutschen Partner
- Nachtfalter Spanische Flagge ist Schmetterling des Jahres 2025
- Jugendlicher wegen islamistischem Anschlagsplan in Rheinland-Pfalz verhaftet
- Krise bei Northvolt: Schweden fordert Hilfe aus Brüssel für Batterieproduktion
- UN-Artenschutzkonferenz COP16 geht im Februar in zweite Runde
- Neue Erkenntnisse: Palliativarzt aus Berlin soll acht Patienten ermordet haben
- Umfrage: Sicherheitsgefühl von Juden in Deutschland seit Hamas-Überfall gesunken
- Hunderte Kilo Heroin nach Deutschland geschmuggelt: Verdächtiger in Albanien gefasst
- Polizei Bremen entdeckt Einbrecher unter Wäscheberg
- Nachholeffekte nach Pandemie: Fälle von Scharlach bei Kindern stark gestiegen
- Lagarde fordert Verhandlungen über Zölle mit Trump statt Vergeltungsstrategie
- EU-Staaten prüfen Sanktionen gegen russische "Schattenflotte"
- Filmstar Theron stellt Instagram-Account einen Tag Aids-Aktivistin zur Verfügung
- Versicherer: Millionenschäden durch brennende Adventskränze und Weihnachtsbäume
- Nachfrage nach Arbeitskräften sinkt - Kurzarbeit nimmt zu
- "Besonderes Spiel": Kiel gelobt vor Nordduell Besserung
- Bundesverfassungsgericht billigt Gewinnabschöpfung für Strompreisbremse
- CDU-Politiker Frei fordert Vorratsdatenspeicherung als Sofortmaßnahme nach Wahl
- Urteil: Rheinland-Pfälzerin muss trotz Adressänderung Rundfunkbeitrag zahlen
- FDP-Chef Lindner dringt auf Bundestagsbeschluss zu Steuerentlastungen
- Bitkom-Umfrage: Vielen läuft die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu langsam
Richter lehnt Freilassung von US-Rapper Sean "Diddy" Combs auf Kaution erneut ab
Der wegen Sexhandels und weiterer schwerer Straftaten angeklagte US-Rapper Sean "Diddy" Combs muss weiter im Gefängnis bleiben. Der Rapper scheiterte am Mittwoch (Ortszeit) ein drittes Mal mit dem Versuch, seine Freilassung gegen Kaution zu erreichen. Keine juristischen Auflagen könnten die Allgemeinheit im Falle von Combs' Freilassung mit ausreichender Sicherheit vor ihm schützen, befand Richter Arun Subramanian.
Der Musiker habe auch nicht belegen können, dass seine Freilassung notwendig sei, um seinen im Mai bevorstehenden Prozess vorbereiten zu können, schrieb der Richter in seiner am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft hatte sich zuvor gegen Combs' Freilassung ausgesprochen und ihm vorgeworfen, verbotenerweise aus dem Gefängnis heraus Kontakt zu Zeugen aufgenommen und unerlaubte Kommunikationsmittel genutzt zu haben.
Der Rapper war Mitte September in New York festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen vor, Frauen sexuell missbraucht und mit Drohungen und Gewalt zur Teilnahme an Drogen- und Sex-Partys genötigt zu haben. Laut Anklageschrift hat der lange Zeit einflussreiche Rap-Mogul sich seines "Imperiums" im Musikgeschäft bedient, um seine Ziele zu erreichen. Combs weist alle Vorwürfe zurück und plädiert auf unschuldig.
Der Staatsanwaltschaft zufolge laufen die Ermittlungen gegen Combs weiter. Weitere Anklagen gegen ihn seien möglich.
Erste Vorwürfe gegen Combs waren aufgekommen, nachdem seine Ex-Freundin, die Sängerin Casandra "Cassie" Ventura, den Musiker im vergangenen Jahr wegen jahrelanger Misshandlungen sowie Vergewaltigung verklagt hatte. Beide einigten sich kurz darauf auf einen Vergleich. Seither reichten jedoch mehrere weitere Frauen und auch Männer Klagen wegen schwerer Missbrauchsvorwürfe bis hin zur Vergewaltigung gegen den Rapper ein.
Der unter den Künstlernamen Puff Daddy, P. Diddy und Diddy bekannte Combs war in den 90er Jahren zu einem der erfolgreichsten Hip-Hop-Musiker der Welt aufgestiegen. Der dreifache Gewinner des US-Musikpreises Grammy ist auch als Musikproduzent und Geschäftsmann erfolgreich. Seine Plattenfirma Bad Boy Records brachte Stars wie Mary J. Blige oder Notorious B.I.G. hervor.
Combs' Anwälte hatten bei einem Gerichtstermin in der vergangenen Woche argumentiert, mit ihrem Mandanten müsse genauso verfahren werden wie mit einem anderen wegen Sexualstraftaten angeklagten Prominenten, dem früheren Chef des Bekleidungsunternehmens Abercrombie & Fitch, Mike Jeffries. Dieser ist gegen Kaution auf freiem Fuß. Laut Staatsanwaltschaft sind beide Fälle jedoch nicht vergleichbar: Jeffries werde weder Schusswaffengebrauch noch "racketeering" (auf Deutsch etwa organisierte Kriminalität) vorgeworfen, wie es bei Combs der Fall ist.
O.Krause--BTB