- Merz stellt Sofortprogramm für CDU-Regierung vor - Debatte um Asylkurs geht weiter
- Sieg in Braunschweig: Köln wieder Spitzenreiter
- Kombiniererin Armbruster holt ersten Weltcup-Sieg
- Ausgefallene Moselschleuse wieder in Betrieb - Wissing spricht von "Wunder"
- Hamas-Behörde: 50 Patienten über Rafah nach Ägypten gebracht
- Weikert und Bach trauern um Altbundespräsidenten Köhler
- Erste Hinrichtung in USA dieses Jahr: Mann in South Carolina wegen Mordes hingerichtet
- Davis Cup: DTB-Team nach Sieg von Krawietz/Pütz weiter
- Brände in Los Angeles nach drei Wochen vollständig unter Kontrolle
- Abfahrt in Garmisch-Partenkirchen findet nicht statt
- US-Sondergesandter Grenell: Venezuela lässt sechs US-Bürger frei
- Hamas lässt drei weitere israelische Geiseln frei
- DOSB-Präsident Weikert trauert um Altbundespräsidenten Köhler
- Rehlinger kritisiert die von Merz geplanten Grenzkontrollen
- Merz stellt Programm für die ersten 100 Tage unter CDU-Regierung vor
- Bus mit freigelassenen Palästinensern verlässt israelisches Ofer-Gefängnis
- Ex-Bundespräsident Horst Köhler mit 81 Jahren gestorben
- Linken-Chef fordert deutlich höhere Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland
- Dritte freigelassene Geisel an israelische Armee übergeben
- Teurer Abend für 05: Henriksen gesperrt, Amiri angeschlagen
- Hamas übergibt dritte Geisel an Rotes Kreuz
- Finanzminister Kukies für neues Freihandelsabkommen mit Trump
- Lindner schließt Koalition mit Grünen nach der Wahl aus
- Hamas lässt zwei weitere israelische Geiseln frei
- Neymar begeistert beim FC Santos empfangen
- Kleinflugzeug in Philadelphia im Osten der USA abgestürzt
- Peterka legt Siegtreffer der Sabres auf
- Werner reumütig nach Roter Karte: "Sechs minus"
- Weitere drei israelische Geiseln sollen freigelassen werden
- US-Außenminister Rubio beginnt erste Auslandsreise mit Besuch in Panama
- US-Gesandter: Venezuela lässt sechs US-Bürger frei
- Parteien in Belgien einigen sich nach sieben Monaten auf neue Regierung
- Mindestens sieben Verletzte bei russischem Angriff auf Zentrum von Odessa
- Trotz Doppel-Platzverweis: Werder feiert ersten Sieg in 2025
- DHB-Bezwinger Portugal chancenlos: Dänemark im WM-Finale
- Davis Cup: DTB-Team mit 2:0-Führung in den zweiten Tag
- Bundestag stärkt Strukturen im Kampf gegen sexuelle Gewalt an Kindern
- Bundesliga-Restart: SGE-Frauen siegen im Spitzenspiel
- Davis Cup: Marterer bringt DTB-Team in Führung
- UNO: Inhaftierung von Migranten darf nur "letztes Mittel" sein
- Trotz AfD-Unterstützung: Merz scheitert mit Migrationsgesetz im Bundestag
- Ein Viertel der FDP stimmt nicht für Migrationsgesetz - zwölf Unionsstimmen fehlen
- Beschädigtes Ostseekabel: Norwegische Polizei untersucht Schiff mit russischer Crew
- Skispringen: Deutsches Mixed-Team in Willingen auf Rang drei
- Fünf Jahre nach Brexit: Starmer strebt "kooperativere Beziehung" zur EU an
- Tödlicher Streit: Dreizehnjähriger schubst Zwölfjährigen vor Bahn in Stuttgart
- Portugiesisches Parlament stimmt für Aussetzung von Rohstoffabbau in der Tiefsee
- Bundestag stimmt über Migrationsgesetz ab - Rot-grüner Vertagungsantrag scheitert
- Über zwei Jahre Haft für versuchte Brandstiftung an iranischer Botschaft Berlin
- Nächster Austausch: Drei israelische Männer und 90 palästinensische Häftlinge kommen frei
Karlsruhe weist AfD-Antrag gegen 2G-Plus-Regelung für Gedenkstunde im Bundestag ab
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die 2G-Plus-Regelung im Bundestag abgewiesen. Der Antrag der AfD sei unzulässig, weil er nicht hinreichend begründe, dass ihr durch die beanstandete Regelung ein "schwerer Nachteil" drohe, schrieben die Karlsruher Richter in dem am Mittwoch ergangenen Beschluss. Die AfD hatte eine einstweilige Verfügung des Gerichts beantragt, um ungeimpften Abgeordneten den Zugang zur Holocaust-Gedenkfeier des Bundestags am Donnerstag zu ermöglichen. (Az. 2 BvE 1/22)
An der Gedenkfeier im Plenum des Parlaments dürfen nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums nur nachweislich geimpfte oder genesene Abgeordnete teilnehmen. Abgeordnete, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen - auch nicht auf den Besuchertribünen. Die AfD-Fraktion und zwei einzelne AfD-Abgeordnete sahen dadurch ihre Oppositionsrechte verletzt.
Das hätten sie aber genauer erklären müssen, teilte der Zweite Senat in Karlsruhe mit. Abgeordnete nähmen an Gedenkstunden normalerweise nur als Zuhörer teil. Die Fraktion habe sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, welche Bedeutung die Teilnahme für "die Wahrnehmung des freien Mandats und die Teilhabe an der politischen Willensbildung" habe.
Ohnehin könne eine Mehrheit der AfD-Abgeordneten dabei sein, erklärte das Gericht. Es erschließe sich nicht, wieso durch den Ausschluss der übrigen Abgeordneten "Missverständnisse hinsichtlich der Position der AfD zum Gedenken an den Holocaust ausgelöst werden" könnten.
Zum Antrag eines einzelnen ungeimpften Abgeordneten teilte Karlsruhe zudem mit, dass dieser die Gedenkstunde auch im Parlamentsfernsehen oder im Internet verfolgen könne. Ihm sei dort keine aktive Rolle zugedacht. Ein anderer Abgeordneter ist von Corona genesen und bemängelte, dass sein Genesenenstatus nach drei Monaten plötzlich verfallen sei, weswegen er nicht teilnehmen könne. Dies stimme aber nicht, erklärte das Gericht, da im Bundestag der Genesenenstatus weiter für sechs Monate gelte.
Den regulären Plenarsitzungen des Parlaments dürfen ungeimpfte Abgeordnete zwar auf der Tribüne beiwohnen. Diese Regelung gilt nach Vorgabe des Bundestagspräsidiums aber nicht für sonstige Veranstaltungen wie etwa Gedenkfeiern.
G.Schulte--BTB