Berliner Tageblatt - Mutmaßliche IS-Spendensammler: Haftbefehl gegen weiteren Verdächtigen eröffnet

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Mutmaßliche IS-Spendensammler: Haftbefehl gegen weiteren Verdächtigen eröffnet
Mutmaßliche IS-Spendensammler: Haftbefehl gegen weiteren Verdächtigen eröffnet / Foto: © AFP/Archiv

Mutmaßliche IS-Spendensammler: Haftbefehl gegen weiteren Verdächtigen eröffnet

Nach der Zerschlagung eines Finanzierungsnetzwerks der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) ist gegen einen weiteren mutmaßlichen Unterstützter der Haftbefehl eröffnet worden. Vakhid A. wurde am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte.

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Bereits vor gut einer Woche waren zwei in Norddeutschland festgenommene Verdächtige in Untersuchungshaft genommen worden. Sie sollen ebenso wie Vakhid A. Geld gesammelt haben, um es dem IS zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesanwaltschaft wirft den drei russischen Staatsangehörigen die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie einen Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz vor. Hinzu kommt die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.

Sie sollen sich im Frühsommer 2022 einer kriminellen Gruppe angeschlossen haben, die in Deutschland und anderen europäischen Ländern Geld für den IS sammelte. Die Spenden seien vor allem über soziale Netzwerke eingeworben worden und dann einem IS-Mitglied im Ausland zur Weiterleitung übergeben worden, hieß es. Das Geld sei insbesondere für inhaftierte Frauen und IS-Kämpfer gedacht gewesen.

Vakhid A. kam demnach innerhalb der Gruppierung die Aufgabe zu, in Deutschland Barspenden entgegenzunehmen, zu verwahren und weiterzuleiten. Er wirkte an mehreren Transaktionen zugunsten des IS in einem Gesamtvolumen von mehr als 20.000 Euro mit. Außerdem war A. Mitglied der Chatgruppe, die über die Verwendung der Spendengelder entschied.

A. wurde am Donnerstag vergangener Woche in Berlin festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft. Der Ermittlungsrichter des BGH eröffnete ihm nun den bereits bestehenden Haftbefehl.

O.Krause--BTB