Berliner Tageblatt - Berufung verworfen: Bekannter Rechtsextremer in Sachsen-Anhalt soll ins Gefängnis

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Berufung verworfen: Bekannter Rechtsextremer in Sachsen-Anhalt soll ins Gefängnis
Berufung verworfen: Bekannter Rechtsextremer in Sachsen-Anhalt soll ins Gefängnis / Foto: © AFP/Archiv

Berufung verworfen: Bekannter Rechtsextremer in Sachsen-Anhalt soll ins Gefängnis

Der einschlägig bekannte Rechtsextremist Sven Liebich aus Sachsen-Anhalt soll anderthalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Halle verwarf mit einem Urteil am Freitag die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen ein früheres Urteil als unbegründet, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. In dem Verfahren ging es um eine Reihe von Straftaten, die der Rechtsextreme vor allem bei Kundgebungen in Halle begangen haben soll.

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Das Amtsgericht Halle verurteilte Liebich im Juli vergangenen Jahres unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einem Jahr und sechs Monaten Haft. Die verbalen Angriffe des heute 53-Jährigen, der seit längerem auch im Fokus des Verfassungsschutzes steht, richteten sich der Anklage zufolge unter anderem gegen eine Journalistin und einen Journalisten.

Zudem bot er über seine Internetseite einen Baseballschläger mit der Aufschrift "Abschiebehelfer" zum Verkauf an. Auch habe er auf einer Demonstration Ende 2019 zum Hass gegen Flüchtlinge aufgestachelt.

In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht beantragte die Staatsanwaltschaft, den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung forderte Freispruch, hilfsweise aber maximal eine Bewährungsstrafe.

Zuvor war der Rechtsextremist wegen ähnlicher Delikte bereits zu Geldstrafen oder Bewährung verurteilt worden, erstmals wurde gegen ihn nun eine Freiheitsstrafe verhängt.

Liebich war unter anderem vor zwei Jahren wegen Volksverhetzung und Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast und des früheren SPD-Chefs Martin Schulz zu zehn Monaten Bewährung und 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

In Sachsen-Anhalt ist Liebich durch öffentlichkeitswirksame Auftritte bei Demonstrationen und Kundgebungen bekannt, die sich unter anderem gegen Coronamaßnahmen richteten und auf denen der Rechtsextremist aktuell vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine prorussische Positionen propagiert. In den Verfassungsschutzberichten des Landes Sachsen-Anhalt der vergangenen zwei Jahre befassen sich jeweils ganz Kapitel mit Liebich.

D.Schneider--BTB