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Ampel-Fraktionen prüfen Gesetzentwurf zu Asyl- und Sicherheitspaket
Die Ampel-Fraktionen haben am Sonntag den Vorschlag der Bundesregierung für Verschärfungen im Asylrecht und zum Schutz gegen islamistischen Terrorismus geprüft. Die entsprechende Formulierungshilfe werde derzeit von den Experten der Fraktionen bewertet, hieß es aus Kreisen der Regierungsparteien. Danach werde sich entscheiden, ob ein entsprechender Gesetzentwurf womöglich bereits kommende Woche im Bundestag beraten werden könne.
Die Regierung hatte das sogenannte Sicherheitspaket wenige Tage nach dem Messeranschlag von Solingen mit drei Toten von Ende August angekündigt. Es umfasst eine Ausweitung von Messerverboten, Leistungsstreichungen für bestimmte ausreisepflichtige Flüchtlinge, zusätzliche Ermittlungsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden und mehr Präventionsprojekte gegen Islamismus.
Im Asylbereich hatte die Gewalttat von Solingen die Probleme bei den europäischen Dublin-Verfahren in den Fokus gerückt. Der mutmaßliche Täter, ein 26-jähriger Syrer, hätte eigentlich schon im vergangenen Jahr nach Bulgarien überstellt werden sollen, wo er zuerst europäischen Boden betreten hatte. Er wurde aber von den Behörden nicht in seiner Unterkunft angetroffen, die danach offenbar keinen neuen Versuch unternahmen.
Die Bundesregierung hatte deshalb angekündigt, ausreisepflichtigen Geflüchteten im Dublin-Verfahren die Sozialleistungen auf Null zu kürzen. Damit soll laut Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Druck auf die Betroffenen ausgeübt werden, sich selbst mit den Behörden in Verbindung zu setzen oder freiwillig auszureisen.
Die Hilfsorganisation Pro Asyl kritisierte nach dem nun vorgelegten Gesetzentwurf diese Maßnahme als "Versuch einer perfiden Abschreckungspolitik, die einem sozialdemokratischen Kanzler unwürdig ist". Eine solche "Verletzung der Menschenwürde wäre der bisherige Tiefpunkt der Ampel-Regierung, die sich von der CDU unnötig treiben lässt", erklärte die Organisation am Wochenende. Mit einem kompletten Leistungsausschluss für Dublin-Fälle verstoße "die Bundesregierung sehenden Auges gegen das Grundgesetz".
L.Janezki--BTB