- 20 Todesopfer bei erneuter Explosions-Welle im Libanon - Warnungen vor Eskalation
- Zahl der Todesopfer durch neue Explosions-Welle im Libanon steigt auf 20
- City zum Champions-League-Start mit Nullnummer gegen Inter
- Super-Joker Gittens schießt BVB zum Auftaktsieg
- Ex-Hollywood-Produzent Weinstein weist neue Vorwürfe zurück
- Champions League: Füchse mit Pflichtsieg in Nordmazedonien
- 7:0 - Wolfsburg klar auf Kurs Königsklasse
- Neue Umfrage zur US-Wahl: Harris in zwei Schlüsselstaaten vor Trump
- Mindestens 14 Tote und 450 Verletzte bei weiterer Welle von Explosionen im Libanon
- Kiewer Sicherheitsquelle: Westrussisches Waffenlager von ukrainischen Drohnen getroffen
- "Brutaler" Davis-Cup-Termin: Zverev-Teilnahme fraglich
- Gallant: Schwerpunkt des Krieges verschiebt sich in Richtung Norden
- US-Notenbank senkt Leitzins um 0,5 Prozentpunkte
- Streik beim US-Flugzeugbauer Boeing: Beurlaubung von Angestellten beginnt
- Ministerin: Niederlande wollen sich nicht mehr an EU-Asylpolitik halten
- In Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken kommt Bewegung
- UN-Vollversammlung: Israel muss Besatzung der Palästinensergebiete beenden
- CDU-Chef Merz "aus heutiger Sicht" gegen Koalition mit Grünen
- Mindestens neun Tote und 300 Verletzte bei erneuten Explosionen im Libanon
- Tote und über 100 Verletzte bei Welle von Walkie-Talkie-Explosionen im Libanon
- Taiwanische und ungarische Firma streiten Herstellung explodierter Pager ab
- Oberverwaltungsgericht bestätigt Ausweisung von tunesischem Imam aus Bremen
- Deutschland und Kolumbien wollen Migrationsabkommen ausarbeiten
- Schlechte Ernte in Frankreich: Italien holt sich Titel als größter Weinproduzent
- Berichte: Erneut Explosionen von Kommunikationsgeräten im Libanon
- Weiter keine Einigung in Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken
- Kein neuer Job für Terzic oder Tuchel: Rom mit Juric einig
- Überschussbeteiligung: Klage von Verbraucherzentrale gegen Allianz scheitert vor BGH
- Bundesregierung sieht keine Gefahr durch Pager in Deutschland
- Bundesregierung nominiert SPD-Politiker Annen als neuen UN-Flüchtlingskommissar
- AfD nominiert in Thüringen Abgeordnete Muhsal für Wahl zu Landtagspräsidentin
- Blinken und al-Sisi bekräftigen Wichtigkeit von Feuerpause im Gazastreifen
- Bundesregierung sagt weitere Hilfe für verletzte ukrainische Soldaten zu
- 72-Jährige in bayerischem Füssen von Zug erfasst und getötet
- Zahl der Toten in Hochwasser-Gebieten in Mittel- und Osteuropa steigt auf 23
- Kein Anspruch auf Beteiligung von Nachbar an Reinigung von Pool unter Bäumen
- Gericht bestätigt: Bürgermeisterwahl im niedersächsischen Bad Gandersheim ungültig
- Schauspieler Farrell hat vor Rolle als Gangsterboss "The Sopranos"-Gucken vermieden
- Erneut Explosion in Kölner Innenstadt: Brandsatz in Geschäft platziert
- Bundesregierung sieht keine Gefahr durch manipulierte Pager in Deutschland
- Zu wenig Mitbestimmung: Paus warnt vor Radikalisierung von Jugendlichen
- Niederlande wollen deutschen Teil von Netzbetreiber Tennet möglichst bald verkaufen
- Studie zur Inflation: Abstand zwischen einzelnen Haushaltstypen nur noch gering
- IG Metall Küste: Fachkräftemangel gefährdet Windenergieausbau in Deutschland
- 21-Jähriger in Bremer Kleingartenanlage erstochen
- Fünfjährige stirbt nach Badeunfall in Baden-Württemberg
- Neuer Landtag in Sachsen konstituiert sich am 1. Oktober
- Schwedische Königin Silvia zu zweitägigem Besuch in Berlin eingetroffen
- SPD-Fraktion in neuem Thüringer Landtag konstituiert sich als letzte Fraktion
- Bundesregierung will Irak-Mission der Bundeswehr verlängern
OVG-Urteil zu Beobachtung von AfD: Weiterhin keine Revision zugelassen
Nach seinem Urteil zur Rechtmäßigkeit der geheimdienstlichen Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) auch nach einer Prüfung keine Revision zugelassen. Der zuständige Senat wies eine Beschwerde der AfD gegen die Nichtzulassung der Revision am Montag ab, wie das Gericht in Münster mitteilte. Nun soll das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der Sache entscheiden.
Das OVG erlaubte nach seinem Urteil im Mai die Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall, weshalb das Bundesamt für Verfassungsschutz den Bundesverband der Partei mit bestimmten geheimdienstlichen Mitteln wie etwa V-Leuten beobachten darf. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Dagegen legte die Partei Nichtzulassungsbeschwerde ein.
Auch in zwei weiteren Verfahren wurden die Nichtzulassungsbeschwerden abgelehnt. In den Verfahren ging es um die Einstufung der Jungen Alternative und des inzwischen offiziell aufgelösten sogenannten Flügels als Verdachtsfall - im Fall des Flügels auch als gesichert extremistische Bestrebung. Auch hier billigte das OVG die Einstufungen im Mai und ließ Revisionen nicht zu.
O.Bulka--BTB