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Ermittlungen gegen Ehefrau: Klage von Sánchez gegen Richter abgelehnt
Im Streit um seine persönliche Aussage im Zuge der Korruptionsermittlungen gegen seine Ehefrau hat Spaniens Regierungschef Pedro Sánchez eine Niederlage erlitten. Ein Gericht in Madrid wies am Freitag eine Klage des Ministerpräsidenten gegen den zuständigen Richter als "unbegründet" und "willkürlich" zurück.
Der für die Ermittlungen gegen Sánchez' Ehefrau zuständige Richter Juan Carlos Peinado hatte im Juli verfügt, dass der Regierungschef persönlich vor ihm aussagen musste. Er wies damit einen Antrag von Sánchez zurück, sich schriftlich zu den Vorwürfen gegen seine Frau Begoña Gómez äußern zu können.
Bei seiner Anhörung machte Sánchez dann von seinem Schweigerecht Gebrauch - er reichte aber unmittelbar nach dem Termin Klage gegen den Richter ein. Peinado habe Sánchez' Status als Regierungschef nicht respektiert, als er sich weigerte, ihn schriftlich aussagen zu lassen, hieß es in der Klage.
Diese wurde nun vom zuständigen Gericht zurückgewiesen. Nicht nur sei die Klage "unbegründet", sondern sie "untergräbt ernsthaft das Klima der Besonnenheit, das mit der Arbeit der Justiz einhergehen sollte". Politiker und auch Beamte hätten "eine besondere Verantwortung, diese Atmosphäre zu bewahren, um die Unabhängigkeit der Richter zu schützen", erklärte das Gericht.
Gómez wird vorgeworfen, ihre Position als Frau des Ministerpräsidenten unrechtmäßig zu ihrem beruflichen Vorteil ausgenutzt zu haben. Sie war von der Antikorruptionsorganisation Manos Limpias (Saubere Hände) angezeigt worden, die rechtsextremen Kreisen nahestehen soll. Der Regierungschef selbst hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen, er spricht von einer "Intrige".
N.Fournier--BTB