- "Gehen glücklich nach Hause": Malen lässt müden BVB jubeln
- Kühn bestraft RB: Leipzig verliert auch in Glasgow
- Der Joker sticht: Malen lässt müden BVB jubeln
- Alonso-Rückkehr missglückt: Bayer verliert in Liverpool
- Harris oder Trump: Millionen US-Bürger wählen in historischer Richtungentscheidung
- Verdacht auf Steuerbetrug: Durchsuchungen bei Netflix in Paris und Amsterdam
- Spanien: Nach Unwettern in Region Valencia werden noch 89 Menschen vermisst
- Umfrage sieht CDU in Sachsen-Anhalt vor AfD - und sonst nur BSW und SPD im Landtag
- FBI: In mehreren US-Bundesstaaten Bombendrohungen gegen Wahllokale eingegangen
- "Geht raus und wählt!": Barack und Michelle Obama rufen zur Stimmabgabe auf
- "Lücke ist schließbar": Habeck fordert mehr Flexibilität bei Haushaltsstreit
- Wahllokal in Pennsylvania bleibt wegen Softwarepanne zwei Stunden länger geöffnet
- Tausende demonstrieren nach Einsturz von Bahnhofsvordach in Serbien
- Rotes Kreuz ruft zu Spenden in Höhe von über 100 Millionen Euro für Libanon auf
- Israels Regierungschef entlässt Verteidigungsminister Gallant - Katz als Nachfolger
- Kretschmer trifft Sachsens AfD-Chef Urban zu Gespräch
- Harris oder Trump: US-Präsidentschaftswahl von historischer Tragweite
- WTA Finals: Sabalenka beendet Tennisjahr auf Platz eins
- Schweden: Rechtextremer wegen Volksverhetzung bei Koranverbrennungen verurteilt
- US-Handelsdefizit im September auf höchstem Stand seit zwei Jahren
- US-Vizepräsidentschaftskandidat Vance gibt sich nach Stimmabgabe versöhnlich
- Harris und Trump kämpfen bis zuletzt um jede Wählerstimme - auch online
- Deutschlandweite Warnstreiks der Metall- und Elektroindustrie gehen weiter
- Kompanys Schlüssel: "Jedes Spiel ist wie ein Finale"
- Iranische Justiz: Deutsch-Iraner Sharmahd starb bereits vor geplanter Hinrichtung
- Nach Halloween-Randale: Ermittlungen gegen Verdächtige in Marl dauern an
- Faeser: Gesetz wird Sportförderung "grundlegend modernisieren"
- Uniper beginnt mit Rückzahlung von Staatshilfen
- Quartalszahlen: Saudi Aramco verzeichnet Gewinneinbruch wegen niedriger Ölpreise
- Tesla in Grünheide erhöht Löhne um vier Prozent
- Britische Königin Camilla sagt wegen "Infektion im Brustbereich" Termine ab
- Verbände fordern vor UN-Klimakonferenz größere Anstrengungen - auch in Deutschland
- Prozess um tödlichen Kopfstich nach Streit zwischen Großfamilien in Stade begonnen
- Freie Wähler in Rheinland-Pfalz sollen Gruppenstatus bekommen
- Durch Konflikt mit Vatikan bekannter Limburger Altbischof Kamphaus beigesetzt
- Frühere Partnerin in Streit um Kinder erstochen: Lebenslange Haft in Rheinland-Pfalz
- Sportfördergesetz: Athleten Deutschland fordern mehr Mitsprache
- Spanische Regierung stellt 10,6 Milliarden Euro für Flutopfer bereit
- Baerbock prangert in Ukraine Entsendung nordkoreanischer Soldaten nach Russland an
- Arbeitsagenturen beraten deutlich mehr internationale Arbeitskräfte
- Scholz hält Einigung in Ampel-Streit für möglich: "Klar ist: Es ginge"
- Bundessozialgericht billigt Ausschluss freiwillig Versicherter von Kassenfreibetrag
- Neuwagenmarkt im Oktober im Plus - E-Auto-Absätze schwach
- Mann soll frühere Partnerin in Dortmund in Anwesenheit von Kindern erstochen haben
- Harris oder Trump: Wahllokale für US-Präsidentenwahl flächendeckend geöffnet
- FC Bayern: Erneuter Eingriff bei Ito
- Jesuitenpater Jörg Alt nach Klimaprotest rechtskräftig verurteilt
- Familienvater in Niedersachsen an Haustür erstochen: 42-Jähriger soll in Psychiatrie
- Katar stimmt in Referendum über Abschaffung von Parlamentswahl ab
- Bis zu 1500 Firmen künftig bei Schutz kritischer Infrastruktur in der Pflicht
Bis zu 1500 Firmen künftig bei Schutz kritischer Infrastruktur in der Pflicht
Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Grundlagen für einen besseren Schutz wichtiger kritischer Infrastruktur in Deutschland auf den Weg bringen. Wie es aus dem Bundesinnenministerium hieß, sollen 1400 bis 1500 Unternehmen aus Bereichen wie Energie- oder Gesundheitsversorgung verpflichtet werden, sich gegen Ausfälle aufgrund von Naturkatastrophen beziehungsweise Sabotage- oder Terrorakten zu schützen.
Der AFP vorliegende Entwurf für das sogenannte Kritis-Dachgesetz sieht dabei Bußgelder vor, wenn dies versäumt wird oder staatliche Vorgaben nicht eingehalten werden. Sie reichen je nach Verstoß von 50.000 bis 500.000 Euro.
Gleichzeitig werden in der Vorlage die erwarteten Kosten für die Wirtschaft vorläufig beziffert. Demnach geht die Bundesregierung von einer einmaligen Belastung der Wirtschaft von 1,7 Milliarden Euro aus. Im Anschluss werden die Kosten auf 500 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Allerdings verweist der Gesetzentwurf darauf, dass der gesamte Erfüllungsaufwand noch nicht benannt werden kann, weil der Umfang der Verpflichtungen erst noch im Detail in einer Rechtsverordnung festgelegt werden muss.
Mit dem Kritis-Dachgesetz setzt Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2023 um. Sie geht von einem "All-Gefahren-Ansatz" aus, der alle möglichen Risiken umfassen soll. In dem Gesetz geht es dabei um physische Infrastruktur, Gefährdungen der IT-Sicherheit etwa durch Cyberangriffe werden bereits durch ein anderes Bundesgesetz geregelt.
Das Kritis-Dachgesetz legt fest, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich dafür sind, um die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Dies betrifft elf Sektoren: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Leistungen der Sozialversicherung, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum, Siedlungsabfallentsorgung und Öffentliche Verwaltung.
Umfasst sind dabei laut Gesetz grundsätzlich Unternehmen und Einrichtungen, die mehr als 500.000 Menschen versorgen. Das Ausmaß der Sicherungsmaßnahmen hängt dabei von der Branche oder auch der geografischen Lage ab. Ein Unternehmen, das etwa ein Werk an einem Fluss betreibt, müsste den Hochwasserschutz sicherstellen, beispielsweise durch ausreichend hohe Dämme. Denkbar ist auch die Sicherung der Energieversorgung von wichtigen Anlagen oder Versorgungseinrichtung durch zusätzliche Stromgeneratoren.
Nach dem Beschluss in Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz Mitte kommenden Jahres in Kraft treten. Dann müssten sich zunächst die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen bis zum 17. Juli 2026 registrieren. Sie sind dann verpflichtet, nach staatlichen Vorgaben sogenannte Resilienzpläne aufstellen, um ihre Schutzmaßnahmen darzustellen. Diese müssen dann bis spätestens Mai 2027 umgesetzt sein.
Verpflichtet werden die Betreiber fortan auch, sicherheitsrelevante Vorfälle spätestens nach 24 Stunden zu melden. Dazu soll ein gemeinsames Online-Portal des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) genutzt werden, das bereits Cybervorfälle erfasst.
Y.Bouchard--BTB