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Verlegung von Bürgerschaftswahl in Hamburg nur durch Parlamentsbeschluss möglich
Eine mögliche Vorverlegung der Hamburger Bürgerschaftswahl auf den Termin der Bundestagswahl am 23. Februar würde einen Beschluss des Landesparlaments erfordern. Der Wahltermin sei von der Bürgerschaft auf Vorschlag des Senats gebilligt worden, sagte ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Der Behörde ist auch die Landeswahlleitung zugeordnet. Entsprechend sei auch eine Verschiebung des Termins erst nach neuerlicher Beschlussfassung durch die Bürgerschaft möglich.
In Hamburg wird nach bisherigem Stand am 2. März gewählt. Das wäre nur eine Woche nach dem Termin für die vorgezogene Bundestagswahl, auf den sich SPD und CDU am Dienstag vor dem Hintergrund der Regierungskrise in Deutschland einigten. Den Bundesparteien zufolge soll Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 16. Dezember im Bundestag die Vertrauensstelle stellen. Die Neuwahl des Bundestags sollen dann am 23. Februar stattfinden. Über den Zeitpunkt wurde tagelang gestritten.
Die Linke in Hamburg kritisierte den Wahltermin am 23. Februar am Dienstag als "Respektlosigkeit gegenüber den Hamburger Wähler*innen". Sie müssten sich angesichts des geringen Abstands zur Bürgerschaftswahl "in einem Gewirr aus Wahlterminen und sich stapelnden Briefwahlunterlagen" zurechtfinden, erklärte Kolandeschefin Sabine Ritter. Die Entscheidung von CDU und SPD sei aber auch eine "Respektlosigkeit" gegenüber den Landeswahlleitungen und den Parteien.
Die Bürgerschaft der Hansestadt kommt am Mittwoch zu einer ohnehin geplanten regulären Plenarsitzung zusammen. Die Regierungskrise in Berlin und ihre Folgen sind dabei Thema im Rahmen einer aktuellen Stunde. Die Fraktionen von Linkspartei und AfD meldeten entsprechende Punkte zur Debatte an. Dabei geht es allerdings um inhaltliche Aspekte und Fragen der politischen Ausrichtung.
J.Horn--BTB