- Wegen Trump: Chef der US-Börsenaufsicht tritt im Januar zurück
- Klarer Sieg der Präsidenten-Partei bei Parlamentswahl im Senegal
- Von Trump nominierter Kandidat Gaetz verzichtet auf Justizministerposten
- Putin: Ukraine-Konflikt hat nun "Elemente eines globalen Charakters"
- "Komplett bescheuert": Macron kritisiert Entlassung von Regierungschef in Haiti
- IStGH erlässt Haftbefehle gegen Netanjahu und Gallant sowie Hamas-Militärchef Deif
- Machtkampf in Österreich: ÖFB-Chef Mitterdorfer tritt zurück
- "SZ": Linke prüft Klage gegen RTL wegen Ausschluss aus TV-Duellen
- Litauen: Sozialdemokrat Paluckas zum neuen Regierungschef ernannt
- Spaniens Regierungschef Sánchez empfängt palästinensischen Amtskollegen Mustafa
- Tarifgespräche bei Volkswagen vertagt - Warnstreiks drohen ab Dezember
- Kindesmissbrauch auf Schultoiletten in Krefeld: Tatverdächtiger in Untersuchungshaft
- Heftiges Ringen auf UN-Klimakonferenz - Baerbock: "Das wird ein steiniger Weg"
- Leichenteile bei Suche nach vermisster 49-Jähriger in Franken gefunden
- Verhandlungen über Waffenruhe im Libanon inmitten anhaltenden Beschusses
- Nach Robbensterben auf Rügen: Landesregierung plant Auflagen für Fischreusen
- 88 Teelichte zu 88. Geburtstag lösen in Freiburg Feuerwehreinsatz aus
- Borrell: Haftbefehl gegen Netanjahu für EU-Länder "verpflichtend"
- Protestcamp gegen Tesla-Erweiterung in Brandenburg wird abgebaut und entsorgt
- BSG: Bei möglichem Elternunterhalt müssen Kinder zunächst nur Einkommen offenlegen
- Tödliche Frontalkollision: Acht Jahre Haft für Mann in Detmold wegen Totschlags
- Baerbock erwartet "steinigen Weg" bis zu einer Einigung in Baku
- Mehr Wettbewerb und schlechte Konsumlaune in China: Temu-Konzern wächst langsamer
- Bundesverwaltungsgericht erlaubt Abschiebung von Alleinstehenden nach Italien
- Initiative für Böllerverbot macht Druck auf Faeser
- "Da geht es um alles": Lauterbach wirbt vor Bundesratsvotum für Klinikreform
- SPD-Kanzlerkandidatur: Forderungen nach schnellem Ende der Debatte um Scholz
- Kiew wirft Moskau erstmaligen Angriff mit Interkontinentalrakete auf die Ukraine vor
- VfB verletzungsgeplagt - auch Undav fällt aus
- Baerbock kritisiert Menschenrechtslage in Aserbaidschan
- Wetterdienst warnt vor unwetterartigen Schneefällen in Süd- und Südwestdeutschland
- Kind in Berlin aus Fenster geworfen: Mutter bleibt in Psychiatrie
- Passantin in Stuttgart rettet 14-Jährige aus Neckar
- Cannabisplantage mit 600 Pflanzen in früherem Café in Nordrhein-Westfalen entdeckt
- Tarifverhandlungen bei VW: Gewerkschafter schwören Belegschaft auf Widerstand ein
- Boris Becker trauert um Mutter: Elvira Becker mit 89 Jahren gestorben
- Parlament in Litauen bestätigt neuen sozialdemokratischen Regierungschef Paluckas
- Bitkom: Deutschland hinkt beim Aufbau neuer Rechenzentren hinterher
- Deutlich weniger Kinder und Jugendliche mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus
- IStGH erlässt Haftbefehle gegen Netanjahu, Gallant und Hamas-Militärchef Deif
- Live-Anruf: Russische Sprecherin soll Raketenangriff in Ukraine nicht kommentieren
- Ifo: Nachfrage nach Arbeitskräften in der Automobilindustrie erreicht Tiefstand
- Boris Becker trauert um Mutter Elvira
- Frau bei Durchsuchungen wegen nach Russland verkaufter Luxusautos festgenommen
- Notorische Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck im Alter von 96 Jahren gestorben
- Vor Freiburg: Personallage beim BVB entspannt sich
- Lemke warnt vor Blockade bei Klimaverhandlungen in Baku
- Brandenburgs Wirtschaftsminister Steinbach zieht sich von Amt zurück
- Weniger Schäden durch gesprengte Geldautomaten im vergangenen Jahr
- Zoll in Bayern entdeckt dutzende Hälften von geschmuggelten Riesenmuscheln
BSG: Bei möglichem Elternunterhalt müssen Kinder zunächst nur Einkommen offenlegen
Vermuten Sozialhilfeträger, dass volljährige Kinder einen Beitrag zu den Pflegekosten ihrer Eltern leisten müssen, darf die Behörde zunächst nur nach dem Einkommen fragen. Weitere Auskünfte müssen die Kinder erst später und nur dann erteilen, wenn das Bruttoeinkommen über hunderttausend Euro pro Jahr liegt, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. (Az. B 8 SO 5/23 R)
Mit ihrem Urteil entschieden die obersten Sozialrichter erstmals zu dem Anfang 2020 in Kraft getretenen Angehörigenentlastungsgesetz. Danach dürfen nur Kinder zu Unterhaltszahlungen für ihre Eltern herangezogen werden, deren Jahresbruttoeinkommen über hunderttausend Euro liegt. Ziel war es, den Großteil der Kinder Pflegebedürftiger zu entlasten und sie nicht zur Offenlegung ihrer sämtlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse gegenüber dem Sozialamt zu zwingen.
Entsprechend geht der Gesetzgeber davon aus, dass die meisten Betroffenen diese Jahreseinkommensgrenze nicht überschreiten. Nur wenn "hinreichende Anhaltspunkte" für ein höheres Einkommen vorliegen, darf das Sozialamt weitere und konkretere Auskünfte auch zum Vermögen abfragen, um mögliche Unterhaltszahlungen zu berechnen.
Beim Kläger im Streitfall vermutete das Sozialamt, dass er die Einkommensgrenze sprengt. Für seinen in einem Heim lebenden Vater brachte die Behörde seit Anfang 2020 130.000 Euro sogenannte Hilfe zur Pflege auf. Im Internet recherchierte die Behörde, dass der Sohn im Management einer größeren Aktiengesellschaft aus dem IT-Bereich tätig ist.
Das BSG bestätigte nun die Annahme des Sozialamts, dass dies "hinreichende Anhaltspunkte" für ein Jahreseinkommen über hunderttausend Euro liefert. Wie früher Zeitungsauswertungen dürfe das Sozialamt neben Auskünften des Pflegebedürftigen auch das Internet als Informationsquelle verwenden.
Allerdings müssten betroffene Kinder dann zunächst nur Auskunft und Belege zu ihrem Einkommen herausgeben. Hier habe das Sozialamt in seinem Auskunftsbescheid aber erklärt, der Kläger müsse "in jedem Fall" auch Auskunft über sein Vermögen geben. Dies dürfe die Behörde aber erst verlangen, wenn die Höhe des Einkommens geklärt sei. Daher war der Bescheid rechtswidrig, und der Kläger musste gar keine Auskünfte geben, wie das BSG urteilte.
H.Seidel--BTB