Berliner Tageblatt - Georgiens Präsidentin will ohne Wiederholung von Parlamentswahl nicht zurücktreten

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Georgiens Präsidentin will ohne Wiederholung von Parlamentswahl nicht zurücktreten
Georgiens Präsidentin will ohne Wiederholung von Parlamentswahl nicht zurücktreten / Foto: © AFP

Georgiens Präsidentin will ohne Wiederholung von Parlamentswahl nicht zurücktreten

Die pro-europäische Präsidentin Georgiens, Salome Surabischwili, will nach eigenen Worten nicht aus dem Amt scheiden, bis die umstrittene Parlamentswahl vom Oktober wiederholt wird. "So lange es keine neuen Wahlen gibt und ein Parlament, das einen neuen Präsidenten nach neuen Regeln wählt, wird mein Mandat andauern", sagte Surabischwili am Samstag in einem Interview mit der Nachrichtenagentur AFP. Die Regierungspartei Georgischer Traum hatte nach ihrem von Betrugsvorwürfen überschatteten Sieg bei der Parlamentswahl mit ihrer Parlamentsmehrheit die Wahl eines neuen Staatspräsidenten am 14. Dezember beschlossen.

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Surabischwili hatte das neue Parlament wegen Wahlbetrugsvorwürfen als verfassungswidrig eingestuft und das Wahlergebnis vor dem Verfassungsgericht angefochten. Am vergangenen Dienstag legten die Abgeordneten in Tiflis den Termin für die Präsidentenwahl auf den 14. Dezember fest, Abgeordnete der Opposition boykottierten die Abstimmung. Rechtsexperten zufolge sind die Beschlüsse des neuen Parlaments ungültig, solange das Gericht nicht über Surabischwilis Antrag entschieden hat.

Die Nachfolgerin oder der Nachfolger der regierungskritischen Präsidentin Surabischwili soll erstmals nicht mehr direkt vom Volk, sondern von einer 300-köpfigen Wahlversammlung aus 150 Parlamentsabgeordneten sowie Lokal- und Regionalvertretern bestimmt werden. Das neue Wahlverfahren war 2017 im Rahmen einer von der Partei Georgischer Traum vorangetriebenen Verfassungsreform verabschiedet worden.

Aufgrund des Verfahrens gilt als ausgemacht, dass das neue Staatsoberhaupt auf der Linie der Partei von Regierungschef Irakli Kobachidse liegen wird. Der neue Staatschef soll nach Parlamentsangaben am 29. Dezember sein Amt antreten, die Amtszeit dauert fünf Jahre.

E.Schubert--BTB