Berliner Tageblatt - AfD-Vorstand strebt Auflösung von extremistischer Jugendorganisation an

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AfD-Vorstand strebt Auflösung von extremistischer Jugendorganisation an
AfD-Vorstand strebt Auflösung von extremistischer Jugendorganisation an / Foto: © AFP

AfD-Vorstand strebt Auflösung von extremistischer Jugendorganisation an

Kurz vor der Neuwahl des Bundestags will der Bundesvorstand der AfD die als rechtsextremistisch eingestufte Jugendorganisation Junge Alternative (JA) auflösen. Der Parteitag am 11. und 12. Januar im sächsischen Riesa solle die Auflösung billigen und die Gründung einer neuen Jugendorganisation in die Wege leiten, teilte die Partei am Dienstag mit. Der AfD-Bundesvorstand habe am Montag eine entsprechende Empfehlung für den Bundesparteitag beschlossen. Für die dafür erforderliche Satzungsänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit auf dem Parteitag nötig.

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Ziel sei eine "Neustrukturierung und Weiterentwicklung der Jugendorganisation der AfD", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Bundeschriftführer Dennis Hohloch und Vorstandsmitglied Hannes Gnauck. Gnauck ist seit 2022 Vorsitzender der Jungen Alternative, die nach eigenen Angaben rund 4000 Mitglieder hat.

Die Jugendorganisation JA gilt als noch rechter und radikaler als die Mutterpartei AfD. In der Parteispitze gab es bereits seit Längerem Unzufriedenheit mit der Jungen Alternative und Erwägungen, eine neue Jugendorganisation zu gründen.

Die Spitze der JA und die Bundespartei gehen bei der Neuaufstellung offenbar einvernehmlich vor: Der Satzungsänderungsentwurf des Bundesvorstands solle nun noch gemeinsam mit JA-Vertretern und den Landesvorsitzenden der AfD abgestimmt und finalisiert werden, erklärten Gnauck und Hohloch.

Der Verfassungsschutz stuft die Junge Alternative bundesweit seit 2023 als gesichert rechtsextremistisch ein. Die gleiche Einstufung gilt auch für die Landesverbände der Jungen Alternative in Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt. Die AfD selbst wird bundesweit als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt.

Die Ideologie der JA sei "durch einen ethnisch-kulturell geprägten Volksbegriff bestimmt, der im Widerspruch zum Volksverständnis des Grundgesetzes steht", schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in seinem im Juni vorgestellten Verfassungsschutzbericht. "Hinzu kommen fremdenfeindliche Äußerungen, die Vertreter der JA wiederholt über ihre Kanäle in den sozialen Medien verbreiten." Zudem sei die JA "mit Organisationen der Neuen Rechten wie beispielsweise der 'Identitären Bewegung Deutschland' vernetzt", schreiben die Verfassungsschützer.

Die Junge Alternative selbst schreibt auf ihrer Internetseite zu ihrer Programmatik: "Deutsche Jugend ist rechts und geht aufrecht. Den woken, linken Zeitgeist lehnen wir entschieden ab." Die JA warnt davor, "die Tore für Massen an fremdstämmigen Zuwanderern zu öffnen", und formuliert als Leitprinzip: "Unser Volk zuerst!"

Die JA wurde seit Januar 2019 vom BfV zunächst als Verdachtsfall eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte diese Einstufung im März 2022: Dem Gericht zufolge liegen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass eine zentrale politische Zielvorstellung der JA der "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand" sei und ethnisch "Fremde" nach Möglichkeit ausgeschlossen bleiben sollten. Ein derartiger "völkisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff" verstoße gegen die Menschenwürde, heißt es in dem Urteil.

Im April 2023 stufte das BfV die JA dann als gesichert extremistische Bestrebung ein. Hiergegen erhob die JA umgehend Klage. Wie in solchen Fällen üblich, gab das BfV eine so genannte Stillhaltezusage gegenüber dem Verwaltungsgericht ab, bis das Gericht zu einer Entscheidung kommt. Bis dahin ist die Einstufung der JA als gesichert extremistische Bestrebung vorläufig ausgesetzt.

C.Kovalenko--BTB