Berliner Tageblatt - Anklage in Fall von Machetenangriff auf Polizeistation in Rheinland-Pfalz erhoben

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Anklage in Fall von Machetenangriff auf Polizeistation in Rheinland-Pfalz erhoben
Anklage in Fall von Machetenangriff auf Polizeistation in Rheinland-Pfalz erhoben / Foto: © AFP/Archiv

Anklage in Fall von Machetenangriff auf Polizeistation in Rheinland-Pfalz erhoben

Mehr als drei Monate nach einem Machetenangriff auf die Polizeistation im rheinland-pfälzischen Linz hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Anklage gegen einen 29-jährigen mutmaßlichen Islamisten erhoben. Ihm werden versuchter Mord und Sachbeschädigung vorgeworfen, wie die Behörde am Montag mitteilte. Er soll in der Nacht zum 6. September versucht haben, mit einer Machete bewaffnet in das Gebäude einzudringen.

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Nach dem Betreten habe drei Mal "Allahu Akhbar" (Gott ist groß) gerufen und auf die Glasscheibe eingeschlagen, die den Eingangsbereich vom Wachraum trennt. Insgesamt soll er etwa 50 Mal auf die Scheibe eingeschlagen haben. Es sei ihm nicht gelungen, sie zu durchbrechen. Nachdem ein Polizist die Türen der Sicherheitsschleuse verriegelte, soll der 29-Jährige gegen weitere Türen und Scheiben geschlagen haben.

Zudem soll er angekündigt haben, die mittlerweile vor dem Eingangsbereich eingetroffenen Polizisten zu töten. Er wurde schließlich mit einem Taser überwältigt und festgenommen. Der 29-Jährige soll sich spätestens Anfang des Jahres über das Internet radikalisiert haben und Sympathisant der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sein.

Die Tötung der Polizisten habe er geplant, weil diese für eine Gesellschaftsordnung stünden, die nicht seinen religiösen und weltpolitischen Vorstellungen entspreche. Es gebe keine Hinweise darauf, dass er mit Menschen in Verbindung stehe, die zum IS gehören, oder dass er von Dritten unterstützt worden wäre.

Durch die Tat sei ein Sachschaden von knapp 70.000 Euro entstanden. Der 29-Jährige habe sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Er sitzt in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung des Verfahrens muss das Landgericht Koblenz entscheiden.

W.Lapointe--BTB