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Gericht: Cannabiskonsum rechtfertigt Entlassung von Polizeikommissar auf Probe
Cannabiskonsum kann die Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtfertigen. Das Verwaltungsgericht Aachen lehnte mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss entsprechend den Eilantrag eines angehenden Kommissars ab, der bekifft Auto gefahren und daraufhin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe entlassen worden war.
Die Kreispolizeibehörde Heinsberg warf dem Mann vor, unter dem Einfluss von Cannabis mit seinem Auto zum Dienst gefahren zu sein. Weitere Ermittlungen hätten dann ergeben, dass der Mann bereits vor der Teillegalisierung Cannabis konsumiert und damit gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen habe.
Damit sei die Entlassung des Polizisten rechtmäßig, urteilten die Verwaltungsrichter. Sie verwiesen darauf, dass es allen Polizistinnen und Polizisten untersagt ist, unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln den Dienst anzutreten. Gegen die Entscheidung kann der entlassene Mann noch Beschwerde einlegen.
M.Odermatt--BTB