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Bundestag berät Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts
Der Bundestag hat am Donnerstag die Änderung des Grundgesetzes zum besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts vor demokratiefeindlichen Kräften beraten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verwies dabei auf die Erfahrungen der Weimarer Republik. Das Scheitern der damaligen Demokratie sei auch auf das Versäumnis zurückzuführen, "die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten", um die Demokratie "zu schützen und zu verteidigen".
In der Bundesrepublik habe das Bundesverfassungsgericht maßgeblich dazu beigetragen, "unseren demokratischen Rechtsstaat zu festigen" und weiterzuentwickeln, betonte Faeser. Das Gericht habe sich "als Hüter im Institutionsgefüge etabliert" und müsse nun abgesichert werden.
Ziel der geplanten Grundgesetzänderung ist es, das Gericht besser vor Risiken im Fall eines Erstarkens extremistischer Parteien abzusichern. Auf die Stärkung des Verfassungsgerichts haben sich SPD, CDU/CSU, die Grünen und die FDP verständigt. Nötig für die Grundgesetzänderung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.
In der Verfassung festgeschrieben werden soll insbesondere die Struktur des Gerichts mit zwei Senaten von je acht Richterinnen und Richtern sowie deren Amtszeitbegrenzung auf jeweils zwölf Jahre. Bisher könnte dies durch einfachen Mehrheitsbeschluss im Bundestag geändert werden.
I.Meyer--BTB