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Bundesregierung startet Initiative zur Übernahme kommunaler Altschulden
Die Bundesregierung will die Möglichkeit zur Übernahme kommunaler Altschulden durch Bund und Länder schaffen. Das Kabinett billigte laut Bundesfinanzministerium am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf. Da für das Vorhaben das Grundgesetz geändert werden muss, bräuchte es im Bundestag und im Bundesrat eine Zweidrittel-Mehrheit.
Laut Finanzministerium haben viele Kommunen "einen übermäßigen Bestand kommunaler Kassenkredite aufgebaut", die sich Ende 2023 auf rund 31 Milliarden Euro belaufen habe. Die hieraus resultierenden Belastungen beeinträchtigten die betroffenen Kommunen darin, ihre Aufgaben zu erfüllen und wichtige Investitionen zu tätigen. Ohne Hilfe würden sie "absehbar nicht hinreichend in der Lage sein, ihre finanzielle Situation dauerhaft zu verbessern".
Der Bund wolle die betroffenen Kommunen "einmalig dabei unterstützen (...), ihre Altschuldenproblematik zu lösen", erklärte Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD) zu dem Kabinettsbeschluss. Ziel sei es, dass die Städte und Gemeinden wieder in die Lage versetzt würden, "die dringend notwendigen Investitionen in Kindergärten, Schulen oder öffentlichen Nahverkehr" zu tätigen. Es werde damit die Voraussetzung geschaffen, "dass der Bund kommunale Altschulden gemeinsam mit den Ländern übernehmen darf".
Die im vergangenen November zerbrochene Ampel-Regierung hatte sich Ende 2021 in ihrem Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, die "Kommunen von Altschulden entlasten". Die SPD wirft der FDP und deren ehemaligem Finanzminister Christian Lindner vor, das Vorhaben ausgebremst zu haben.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Bernhard Daldrup sprach nun von einem "Fenster der Gelegenheit", in beiden Parlamentskammern eine Zweidrittel-Mehrheit zu erreichen. "Ich würde nicht darauf wetten, dass eine Zweidrittel-Mehrheit nach der Bundestagswahl noch genauso gut herzustellen wäre, wie es jetzt der Fall ist", sagte Daldrup am Freitag zu Journalisten.
Seinen Angaben zufolge wäre die Schuldenübernahme zunächst nicht relevant für die Schuldenbremse, da es nicht um die Aufnahme neuer Kredite, sondern bloß um die Umschichtung gehe. Erst wenn Zins- und Tilgungsdienste geleistet werden müssten, würde dies haushaltsrelevant werden.
Daldrup wies auf die Dringlichkeit des Vorhabens hin. Die finanzgeplagten Kommunen liefen "in eine dramatische Situation hinein", sagte er. Die Initiative könnte sowohl im Bundestag, als auch im Bundesrat noch vor der Wahl in einem Monat beschlossen werden.
E.Schubert--BTB