Berliner Tageblatt - Streit um Fisch: EU und Großbritannien vor Haager Ständigem Schiedshof

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Streit um Fisch: EU und Großbritannien vor Haager Ständigem Schiedshof
Streit um Fisch: EU und Großbritannien vor Haager Ständigem Schiedshof / Foto: © AFP

Streit um Fisch: EU und Großbritannien vor Haager Ständigem Schiedshof

Die EU und Großbritannien stehen sich erstmals seit dem Brexit vor Gericht gegenüber: Vor dem Ständigen Schiedshof in Den Haag ging es am Dienstag um Einschränkungen von Fischereirechten in britischen Gewässern. Brüssel wirft London vor, gegen das mühsam ausgehandelte EU-Austrittsabkommen zu verstoßen. Das Verfahren vor dem ältesten Schiedsgericht der Welt könnte einen Vorgeschmack auf künftige Rechtsstreitigkeiten im umkämpften Fischereisektor bieten.

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Im Zentrum des laufenden Verfahrens steht der Sandaal. Der kleine silbrigen Fisch ist nach Londoner Angaben "wesentlicher Bestandteil des marinen Ökosystems der Nordsee". Aufgrund des Klimawandels und der kommerziellen Fischerei drohe ein Rückgang der Bestände, der sich auch auf andere Fische sowie Meeressäuger und Seevögel auswirken würde, die auf Sandaale als Nahrung angewiesen sind.

Die britische Regierung ordnete deshalb im März ein vollständiges Fangverbot an. Sie argumentierte mit andernfalls entstehenden Risiken für die Bestände gefährdeter Arten wie Papageientaucher, Robben, Schweinswale und anderer Fischarten wie Kabeljau und Schellfisch.

"Die EU vertritt den Standpunkt, dass das Verbot der Sandaalfischerei in den britischen Gewässern der Nordsee das Recht der EU auf uneingeschränkten Zugang zu diesen Gewässern zunichte macht", sagte der Brüsseler Vertreter Anthony Dawes zu Beginn der Anhörung am Dienstag. Dies sei "unvereinbar mit den Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs im Rahmen der Handelsabkommen nach dem Brexit".

In dem Abkommen ist vereinbart, dass britische und EU-Fischer im Rahmen vereinbarter Fangquoten für einzelne Arten bis zunächst Mitte 2026 uneingeschränkten Zugang zu den Gewässern der jeweils anderen Vertragspartei haben. Ein generelles Fangverbot sei keine "evidenzbasierte, verhältnismäßige und nicht diskriminierende Maßnahmen" und widerspreche daher diesem Recht, argumentierte der EU-Vertreter.

Die EU vertritt hier vor allem die Interessen Dänemarks. 96 Prozent der EU-Quote für Sandaal entfällt auf dänische Fischer. Die Fänge bringen ihnen jährlich rund 50 Millionen Euro ein.

Die EU dürfte das Verfahren vor dem Schiedshof "nicht leichtfertig" eingeleitet haben, vermutet Joel Reland von der Londoner Denkfabrik UK in a Changing Europe. Die Entscheidung "spiegelt die politische Bedeutung des Themas Fischereireche für die EU wider" - ein Vorgeschmack auf die Verhandlungen über die in 2026 auslaufenden Regelungen.

Großbritannien soll bei der Fortsetzung des Verfahrens am Mittwoch seine Argumente vortragen. Eine Entscheidung des Schiedsgerichts wird bis Ende März erwartet.

E.Schubert--BTB