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Beteiligung an rechtsextremen Chat: Gericht in Niedersachsen degradiert Polizisten
Wegen Beteiligung an rechtsextremistischen Gruppenchats hat das Verwaltungsgericht Osnabrück einen Polizisten degradiert. Es stufte den Beamten nach eigenen Angaben vom Freitag in einem Verfahren um eine Disziplinarklage der Polizeidirektion Osnabrück vom Rang eines Haupt- in den eines Oberkommissars zurück. Damit verbunden ist eine niedrigere Besoldungsstufe. Die Polizeidirektion hatte die Entfernung des Mannes aus dem Dienst beantragt, dies lehnte das Gericht in dem Urteil mit Blick auf den Sachverhalt aber als "unverhältnismäßig" ab.
Der Beschuldigte gehörte laut Gericht zu mehreren Polizisten, die in einer Chatgruppe über längere Zeit diverse Nachrichten mit rassistischen oder den Nationalsozialismus verharmlosenden Inhalten ausgetauscht hatten. Der Fall war 2020 entdeckt worden und führte zur Einleitung von Disziplinarverfahren.
Der Polizeibeamte verschickte nach Überzeugung der zuständigen Kammer 32 einschlägige Dateien innerhalb der Chatgruppe und nahm den Empfang von elf weiteren Dateien "ohne angemessene Reaktion" hin. Damit habe er schuldhaft gegen die im Beamtengesetz festgelegte Verfassungstreuepflicht verstoßen.
Im Rahmen der Gesamtabwägung sei jedoch zu berücksichtigen, dass auch ein Beamter "ein Recht auf ein Privatleben" habe und daher nicht bei jeder der von der Polizeidirektion beanstandeten Dateien eine "Positionierungspflicht" angenommen werden könne. Außerdem sei das Gericht nicht zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beschuldigte selbst eine verfassungswidrige Grundhaltung habe. Auch habe das Vergehen keine Auswirkung auf die Dienstausübung gehabt.
Das Urteil ist demnach noch nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden. Laut Gericht war es das insgesamt dritte Disziplinarverfahren im Fall der rechtsextremen Chatgruppe bei der Polizei Osnabrück. Die Urteile in den vorherigen beiden Fällen sind ebenfalls noch nicht rechtskräftig, sie liegen derzeit in nächsthöherer Instanz beim Oberverwaltungsgericht.
C.Meier--BTB